Ab dem 4. November auch in stark frequentierten Einkaufsstraßen in Gelsenkirchen
Maskenpflicht ausgeweitet

Die Essener Straße in Horst wird ebenso zur Maskenpflicht-Zone wie in Teilen die Cranger Straße und Ewaldstraße. Foto: Archiv
  • Die Essener Straße in Horst wird ebenso zur Maskenpflicht-Zone wie in Teilen die Cranger Straße und Ewaldstraße. Foto: Archiv
  • hochgeladen von silke sobotta

Der Krisenstab der Stadt Gelsenkirchen hat sich in seiner Sitzung am heutigen Montag erneut mit dem Thema „Maskenpflicht“ in stark frequentierten städtischen Bereichen und der Festlegung dieser Bereiche beschäftigt.

Die Auswertung der Erfahrungen mit der seit 14 Tagen gültigen Maskenpflicht in den Innenstadtbereichen der City und Buers sowie auf dem Ernst-Käsemann-Platz sowie die zahlreichen Rückmeldungen und Anmerkungen aus der Bürgerschaft werden nun zu folgenden Anpassungen führen.
Für den Ernst-Käsemann-Platz wird die Maskenpflicht aufgehoben. „Auf diesem Platz ist nicht ansatzweise eine kritische Personendichte zu verzeichnen, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würde“, erläutert Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff. Der Platz ist vor 14 Tagen allein aufgrund seiner Widmung als Fußgängerzone mit zu den Bereichen mit Maskenpflicht gezählt worden. „Das macht auf diesem Platz keinen Sinn und das korrigieren wir heute“, so Wolterhoff.
Zudem habe es in den letzten Tagen viele Rückmeldungen von Bürgern gegeben, die auch vor allem die Einkaufsstraßen in den Stadtteilen genannt haben. „Mit diesem Thema haben wir uns heute intensiv auseinandergesetzt. Es gibt da einige Straßen, in denen es aufgrund der räumlichen Gegebenheiten und der Dichte zu kritischen Situationen kommt, bei denen eine Maskenpflicht zum Schutz sinnvoll ist“, fasst Luidger Wolterhoff zusammen.
Deshalb wird die Maskenpflicht ab dem 4. November auf folgende Bereiche ausgeweitet:
• Schalke: Schalker Straße zwischen Grillostraße und Gewerkenstraße
• Rotthausen: Karl-Meyer-Straße zwischen Schonnebecker Straße und Steeler Straße
• Erle: Cranger Straße zwischen Bahnstraße/Am Fettingkotten und Auguststraße
• Horst: Essener Straße zwischen Turfstraße und Bottroper Straße/Devensstraße
• Horst: Markenstraße zwischen Devensstraße und Schlosstraße/Strundenstraße
• Resse: Ewaldstraße zwischen Middelicher Straße und Hertener Straße
Auf die Maskenpflicht wird der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt die Bürger zunächst hinweisen. Bei Zuwiderhandlung wird allerdings ein Verwarngeld von 50 Euro fällig.
Maskenpflicht heißt auch: Das Telefonieren in den entsprechenden Fußgängerzonen ist nur mit angelegter Maske zulässig. Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff stellt aber auch klar: „Es gibt kein vom Krisenstab der Stadt angeordnetes Rauch- oder Essverbot in diesen Bereichen.“ Anderslautende Berichte seien unrichtig. „Das ist alles in der Corona-Schutzverordnung des Landes geregelt, die sagt: In stark frequentierten Bereichen gilt die Maskenpflicht. Und mit Maske lässt sich eben schlecht rauchen“, so Wolterhoff.
Ähnliches gelte für den Verzehr von Speisen und Getränken. Hier kommt zudem hinzu, dass in der neuen Corona-Schutzverordnung der Verzehr von Take-Away-Speisen in einem Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle ohnehin untersagt ist.
„Hier haben wir uns aber mit der Bitte um präzisierende Klarstellung zur Sicherheit auch noch einmal an das Gesundheitsministerium gewandt“, so Wolterhoff.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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