Kontrolle ist besser bei Treffen mit Chat-Partnern: Die Polizei gibt Präventionsempfehlungen
Vorbeugende Hinweise zu anonymen Kontaktaufnahmen über soziale Netzwerke gibt das Landeskriminalamt NRW via Twitter und Co, nachdem Fälle von Gruppenvergewaltigungen in Gelsenkirchen und Essen bekannt geworden waren.
Die Polizeiexperten beschreiben das Phänomen so: "Anonyme Kontaktaufnahmen waren bis vor einigen Jahren nur über Printmedien (wie Kontaktanzeigen über Chiffre) möglich. Durch die Entwicklung des Internets ist die Verlagerung dieser Möglichkeiten - mit allen Gefahren - nun auch in der virtuellen Welt vorhanden." Doch bei der Kontaktaufnahme und Vertrauensaufbau über soziale Netzwerke gelte es einiges zu beachten. Die wichtigsten Tipps seien hier erwähnt.
Vorsicht bei Treffen mit Chat-Partnern
Vorsicht sei geboten bei der Bekanntgabe persönlicher Daten. Erste Treffen mit Online-Bekanntschaften sollte man sorgfältig an öffentlichen Orten planen und am besten vorher mit Vertrauens-Personen besprechen. Die Polizei rät: "Stimmen Sie keinem Treffen zu, wenn Sie sich dabei nicht wohl fühlen." Plötzlichen Ortswechseln sollte man auch nicht unbedingt zustimmen. An- und Abreise sollte man selbstständig durchführen, bestenfalls mit Vertrauenspersonen. Es ist ratsam, sich nicht alleine mit einem nicht persönlich bekannten Chatpartner zu treffen.
Schrillalarm, Schreien, Notruf 110
Auch für bedrohliche Situation gibt es Ratschläge, die Aufmerksamkeit dritter auf sich zu lenken. Etwa durch lautes Schreien von Sätzen wie „Fassen Sie mich nicht an!“ oder „Ich werde überfallen!“. Der Einsatz von „Schrillalarmgeräten“ oder Trillerpfeifen schaffe Öffentlichkeit. Auch soll man unbeteiligte Personen, wie etwa Passanten, aktiv zur Hilfeleistung auffordern, so dass der Notruf 110 gewählt werden kann. Bei drohender Gefahr sollte man generell die 110 anrufen, wenn möglich. Das gilt natürlich auch für Bürger, die bedrohliches Verhalten von Einzelpersonen oder Gruppen gegenüber Mitmenschen beobachten - auch diese sollen nicht zögern, den Notruf zu wählen. In jedem Fall soll Strafanzeige bei der Polizei erstattet werden.
Abwehrspray kritisch
Den Einsatz von sogenannter Abwehrwaffen, wie zum Beispiel Abwehrsprays, sieht die
Polizei kritisch. Denn der oder die Täter könnten möglicherweise die „Abwehrwaffe“ entreißen und dann gegen die Opfer einsetzen.
Der Link zum Informationsschreiben der Polizei NRW findet sich unter Präventionsempfehlung der Polizei .
Autor:Harald Landgraf aus Dinslaken |
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