Was „luca“ anders macht als die Corona-Warn-App
Kontaktverfolgung per Smartphone - Verbraucherzentrale NRW gibt einen Überblick
Neben der offiziellen Corona-Warn-App der Bundesregierung soll die App „luca“ dabei helfen, gesellschaftliches Leben in der Pandemie wieder zu ermöglichen. Prominente und Politiker werben für sie, Sicherheitsexperten üben Kritik. Was macht sie anders als die offizielle Corona-Warn-App der Bundesregierung? Die Verbraucherzentrale NRW gibt einen Überblick.
Worin unterscheiden sich die Corona-Warn-App (CWA) und „luca“ in der Anwendung?
Die CWA arbeitet nach ihrer Installation mit eingeschaltetem Bluetooth selbstständig im Hintergrund. Anwender bleiben dabei anonym, das Gesundheitsamt kann über die CWA keinen Kontakt aufnehmen. Die App kann über das Infektionsrisiko informieren, falls Infizierte sie ebenfalls verwenden, stets ihr Bluetooth eingeschaltet hatten und ihr positives Testergebnis eingetragen haben. Anwender müssen also nach einem Risikohinweis aus der App selbst aktiv werden und sich mit dem Hausarzt oder Gesundheitsamt in Verbindung setzen.
Anders bei „luca“: Diese Anwendung bietet zusätzlich zur Kontaktnachverfolgung auch eine Art Kontaktdatenverwaltung. Neben persönlichen Daten werden auch Aufenthaltsorte gesammelt. So könnten in einem Infektionsfall auch die Gesundheitsämter, die „luca“ an ihr System angebunden haben, bei Bedarf die Kontaktpersonen aktiv informieren.
Wer steckt hinter den Apps?
Die CWA ist die offizielle App der deutschen Bundesregierung, entwickelt von SAP und der Deutschen Telekom. Herausgeber ist das Robert Koch-Institut.
Hinter „luca“ steckt die Berliner culture4life GmbH und damit eine kommerzielle Anbieterin. Außerdem sind Kulturschaffende wie die Band „Die Fantastischen Vier“ beteiligt und die neXenio GmbH, die aus dem Hasso-Plattner-Institut der Universität Potsdam hervorgegangen ist.
Wie wird verhindert, dass Bewegungsprofile erstellt werden?
Bei der CWA können keine Bewegungsprofile einzelner Anwender erstellt werden, weil weder personenbezogene Daten noch Standorte erhoben werden. Das ist auch dann der Fall, wenn man der neu eingeführten „Datenspende“ zustimmt.
Nach Angaben von „luca“ werden alle Daten auf Servern in Deutschland verschlüsselt gespeichert. Ausschließlich Gesundheitsämter könnten die Daten wieder entschlüsseln. Somit sei es nicht möglich, dass Geschäftsleute oder die App-Anbieter selbst auf persönliche Daten der Nutzern zugreifen könnten. Deshalb wäre auch beispielsweise das Nutzen der Daten zu Werbezwecken nicht möglich.
Welche Kritik gibt es an „luca“?
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und auch andere Datenschutz- und Sicherheitsexperten kritisieren unter anderem, dass sämtliche gesammelten Daten zentral gespeichert werden. Das könnte sie anfällig für Missbrauch machen. Insgesamt scheint nach aktuellem Stand das Risiko angesichts des praktischen Nutzens der App trotz einiger berechtigter Kritikpunkte in der aktuellen Krise wohl vertretbar.
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband kritisiert, dass die App bislang nicht barrierefrei ist. Blinde und Menschen mit Sehbehinderung seien somit faktisch vom Angebot der medizinischen App ausgeschlossen.
Wie funktioniert „luca“?
Verbraucher müssen nach Installation der App auf dem Smartphone einmalig ein Profil anlegen und Daten wie Namen und Telefonnummer eintragen. Damit wird ein sich minütlich ändernder QR-Code erstellt, der dem Endgerät (beispielsweise Smartphone) zugeordnet ist und mit dem das Einchecken beispielsweise in Lokalen, Veranstaltungsstätten oder Geschäften möglich ist – vorausgesetzt, diese nutzen ebenfalls die „luca“-App.
Dazu wird entweder der von der App generierte QR-Code eingescannt oder die Gäste scannen selbst einen vor Ort zur Verfügung gestellten QR-Code ein. So wird erfasst, wer zu welchem Zeitpunkt wo gewesen ist.
Die Namen und Kontaktdaten der Scans können die Betreiber aber nach Angaben der App Entwickler nicht sehen – ein Vorteil gegenüber Einträgen auf Papier. Orte blieben längstens 30 Tage gespeichert.
Seit der Version 2.0 bietet auch die offizielle CWA das Erstellen und Erfassen von QR-Codes an. Die Funktion ist aber nicht vergleichbar mit der Funktion von „luca“. Denn nach wie vor speichert die CWA keine personenbezogenen Daten. Dadurch kann auch kein Gesundheitsamt mit Nutzern in Kontakt treten.
Welche Rolle spielen die Gesundheitsämter bei „luca“?
„luca“ ist keine App der Gesundheitsämter oder anderer Behörden. Die Betreiber bieten aber an, ihre Anwendung an Systeme der Ämter anzubinden. Darin unterscheidet sich „luca“ von anderen vergleichbaren Apps.
Dann könnte es im Falle einer Corona-Infektion zum Beispiel so laufen: Das zuständige Gesundheitsamt tritt mit der infizierten Person in Kontakt, die freiwillig dem Gesundheitsamt die Liste der besuchten Orte freigibt. Das Gesundheitsamt bittet die betroffenen Betreiber, die zeitlich relevanten Besuchereinträge freizugeben. Danach kann das Amt alle Kontaktpersonen informieren.
Mehr Infos
Weitere Informationen zur „luca“-App und zur Corona-Warn-App gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/57918
Autor:Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen |
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