Generationennetz Gelsenkirchen e.v.
Infoveranstaltung zum Entlastungbetrag nach $45b SGB XI
Haben Sie einen Pflegegrad? Nutzen Sie bereits den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI von 125 Euro?
Der Entlastungsbetrag in seiner heutigen Form steht bereits seit Januar 2017 allen Pflegebedürftigen, die in ihrer Häuslichkeit leben und versorgt werden, ab Pflegegrad 1 zu.
Durch den Betrag von 125 Euro sollen pflegebedürftige Angehörige entlastet sowie Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag gefördert werden. Untersuchungen zeigen jedoch, dass dieser Entlastungsbetrag trotz seiner niedrigschwelligen Einsatzmöglichkeiten von einer Vielzahl an Pflegebedürftigen nicht genutzt wird. Eine Vermutung ist, dass dieser Betrag weiterhin nicht bekannt ist.
Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Ruhr möchte dem entgegenwirken und bietet daher Informationsveranstaltungen für Angehörige und pflegebedürftige Menschen sowie weitere Interessierte an. Gemeinsam bieten wir diese in Gelsenkirchen gleich an mehreren Standorten an:
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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