Horror-Knaller: Warnung vor gefährlichen Feuerwerkskörpern
Das Team des Stadtspiegel und des Lokalkompass Gelsenkirchen wünscht allen Usern, Bürgerreportern, Leserinnen und Lesern einen supertollen Rutsch in das Jahr 2012, das sicherlich wieder die ein oder andere positive wie negative Überraschung bieten wird.
Aber:
Es gibt auch Anlass zur Vorsicht gerade am Silvestertag!!!
Derzeit durchlaufen die Medien und Nachrichten Warnungen vor gefährlichen Feuerwerkskörpern. Dem schließt sich die Redaktion an und bittet die folgende Mitteilung der Bezirksregierung Münster aufmerksam zu lesen!!
"Gefährliches Feuerwerk in den Handel geraten
Bezirksregierung warnt vor Feuerwerksbatterien Solar und Solaris
Münster/Kreis Recklinghausen/Emscher-Lippe. Die Arbeitsschützer der Bezirksregierung Münster haben heute Mittag bei der Kontrolle des Verkaufs von Silvesterfeuerwerk in einer Hertener Firma Feuerwerksbatterien mit den Namen Solar und Solaris aus dem Handel genommen. Sie sind mit verbotenen Anzündmitteln versehen und explodieren beim Anzünden sofort.
Rund 30 bis 40 dieser Feuerwerksbatterien sind bereits verkauft worden. Der Verkauf weiterer Feuerwerksbatterien dieser Art wurde sofort gestoppt.
Die Bezirksregierung Münster warnt eindringlich vor dem Abbrennen dieser Batterien. Besonders die Bürger im Emscher-Lippe-Raum, die diese Feuerwerksbatterien gekauft haben, sind gefährdet. Dem Benutzer bleibt nach dem Anzünden keine Zeit sich von dem entzündeten Gegenstand zu entfernen. Es besteht große Gefahr.
Sicherheitswarnung von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung auf www.bam.de:
Sicherheitswarnung zu Silvesterfeuerwerk
Feuerwerksbatterien Solar und Solaris
Registriernummer: 1395-F2-0003/2009
Identifikationsnummer: BAM-F2-0163
Feuerwerksbatterie „Knock Out“
Registriernummer: 0336-F2-27410
Identifikationsnummer: BAM-F2-0308
Gemäß den Anforderungen nach DIN EN 15947-5:2010 Kapitel 6.2 dürfen Feuerwerkskörper keine spontan abbrennenden gedeckten Anzündschnüre nach außen führen. Wenn diese Gegenstände angezündet werden, muss mit direktem Durchzünden der Anzündung und sofortigem Start der Funktion gerechnet werden. Der Schutzabstand von 8 Metern für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 kann dann nicht mehr eingehalten werden. In diesem Zusammenhang ist ferner darauf hinzuweisen, dass der Umgang mit Stoppine eine behördliche Erlaubnis voraussetzt. Diese liegt in der Regel bei den Verwendern von Silvesterfeuerwerk nicht vor.
Autor:silke sobotta aus Gelsenkirchen |
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