GEfördert: „Damit Ihr Kind weiterkommt!“
GE. In diesen Tagen bekommen über 2.600 Gelsenkirchener Eltern Post vom Referat für Erziehung und Bildung. Darin wird an das Schulbedarfspaket erinnert.
Für das neue Schulhalbjahr müssen wieder ein paar Dinge gekauft werden. Die Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe werden Anfang Februar automatisch einen Betrag von 30 Euro, das sogenannte Schulbedarfspaket, erhalten.
Die Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen dafür einen separaten Antrag stellen. Das Referat Erziehung und Bildung schreibt die Eltern an und macht dabei auch auf die weiteren Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aufmerksam.
Für die mehr als 18.000 Gelsenkirchener Kinder wurden bereits fast 12.000 Anträge gestellt und größtenteils bewilligt. Hinzu kommen 8.600 Zahlungen, die auch ohne Antrag gezahlt wurden. Nach wie vor werden Anträge auf Mitgliedsbeiträge in (Sport-)vereinen, von Musikunterricht oder für gemeinschaftliche Freizeitangebote eher verhalten gestellt.
Wer wegen der Ferienzeit vielleicht noch nicht dazu gekommen ist: Es ist nicht zu spät dafür. Das Referat Erziehung und Bildung möchte noch einmal alle Eltern einladen, den unkomplizierten Antrag zu stellen. Eltern werden auch im Ladenlokal in der Horster Straße 6 beraten.
Auch weitere Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wie ein- oder mehrtägige Schul- oder Kita-Ausflüge, die Lernförderung und vor allem die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z. B. Vereinsbeiträge, können beantragt werden.
Bei Fragen hilft das Referat Erziehung und Bildung unter Tel. 1693700, auf www.gefoerdert-in-gelsenkirchen.de oder direkt im Ladenlokal Horster Straße 6.
Autor:Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen |
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