Gebrauchtwagenkauf - was muss man beachten?
Wer sich für den Gebrauchtwagenkauf entscheidet kann sparen und zahlt den Wertverlust, den jeder Neuwagen im ersten Anmeldejahr mit sich bringt nicht. Doch sollte gerade beim Kauf von Gebrauchtwagen ein wachsames Auge der stetige Begleiter sein. Ob beim Händler oder im Internet, aufpassen und die Angaben des Verkäufers prüfen ist ratsam und ein wichtiger Bestandteil der gut getroffenen Entscheidung.
Einen Gebrauchtwagen online finden
Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Händler inserieren ihre Gebrauchtwagen Angebote online. Durch einen im Internet entdeckten Gebrauchten kann der Käufer besonders sparen und wird gegenüber einem gleichwertigen Angebot im Autohaus immer günstigere Konditionen erhalten. Doch birgt der Kauf im Internet auch nicht zu unterschätzende Risiken. Vor allem bei Angeboten im Ausland sollte Vorsicht herrschen. Nicht selten präsentieren sich günstige Gebrauchtwagen als gestohlene oder nicht mehr fahrtaugliche Fahrzeuge. Interessiert man sich für ein Fahrzeug und möchte den Gebrauchtwagenkauf im Internet abschließen, sollte die Abholung des Fahrzeugs auf jeden Fall mit einer konkreten Besichtigung vor Ort einhergehen. Von Vorabüberweisungen ohne Begutachtung des Autos ist abgeraten. Ein seriöser Händler verlangt auch beim Online Angebot für einen Gebrauchtwagen kein Geld in Vorkasse, möchte der Kunde reservieren und sich zum zeitnahen Termin das Fahrzeug ansehen.
Kauf von privat oder beim Händler?
Hier kann der Interessent selbst entscheiden und sollte sich von seinem Bauchgefühl leiten lassen. Die Angebote aus Privatverkäufen sind meist günstiger als alternative Autos beim Händler. Allerdings gibt der private Verkäufer auch keine Garantie, sollte es nach dem Kauf zu nicht im Vorfeld erkennbaren Mängeln am Fahrzeug kommen. Der Käufer sollte hier auf einen Kaufvertrag mit Haftung bestehen, welcher beispielsweise an ADAC Mitglieder kostenlos ausgehändigt wird und alle Grundlagen eines rechtsgültigen Kaufvertrags für ein Fahrzeug enthält. Beim Händler ergibt sich aus dem gewerblichen Angebot immer eine beschränkte Haftung beim Gebrauchtwagenkauf. Allerdings gilt die nur für nachweislich beim Kauf schon vorhandene, vom Händler aber nicht gesichtete Mängel. Gegen einen kleinen Aufpreis kann der Käufer auch beim Gebrauchtwagen eine Händlergarantie erwerben und so mit mehr Sicherheit und dem abgesicherten Gebrauchtwagen vom Hof fahren. Um beim Kauf zu sparen empfiehlt es sich, adäquate Angebote im Vergleich zu betrachten und vor Ort bei der Besichtigung und Probefahrt zu prüfen, ob alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und es sich wirklich um einen einwandfreien Gebrauchtwagen handelt.
Das Darlehen für den Gebrauchtwagenkauf
Nicht nur Neuwagen, sondern auch gebrauchte Fahrzeuge können über einen Kredit finanziert werden. Hier kann eine Anfrage bei der Autobank erfolgen, hat sich der Käufer für einen Gebrauchtwagen vom Händler entschieden. Günstiger und unabhängig vom Ort an dem der Gebrauchtwagen gekauft wird, erweist sich ein Ratenkredit von der Bank. Dieser kann frei verfügt und somit auch für den Kauf gebrauchter Fahrzeuge aufgewendet werden. Die Zinsen sind gering und erhöhen so den Preis für das Fahrzeug nur marginal. Gerade bei hochpreisigen Gebrauchten kann ein Kredit häufig die Rettung des Kaufgedanken sein und es ermöglichen, dass das Auto bar bezahlt und sofort mitgenommen werden kann. Aber auch beim Wunsch nach einem Kredit zum Gebrauchtwagenkauf sollte der Kunde vergleichen und prüfen, welches Angebot wirklich günstig und vorteilhaft überzeugt.
Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de
Autor:Lukas Mueller aus Gelsenkirchen |
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