Frist für Einwendungen läuft noch bis zum 6. November
Erweiterung der Zentraldeponie
Nach der neuerlichen öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen zur Erhöhung und Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE), die vom 3. September bis 4. Oktober zur Einsichtnahme in den Rathäusern Gelsenkirchen, Herne und Herten sowie bei der Bezirksregierung Münster stattfand, läuft jetzt die Einwendungsfrist.
Bürger, aber auch Städte, deren Belange durch das Planvorhaben berührt werden, können noch bis spätestens bis 6. November Einwendungen gegen den Plan erheben.
Von der Möglichkeit der Einsichtnahme in die in den Rathäusern und bei der Bezirksregierung ausgelegten Unterlagen machte niemand Gebrauch, möglich war die Einsichtnahme jedoch auch im Internet. Bislang sind keine neuen Einwendungen gegen das Vorhaben eingegangen. Anfang 2019 lag der Antrag bereits einmal zur Einsichtnahme aus. Da die anschließende Einwendungsfrist versehentlich um einen Tag verkürzt wurde, entschied sich die Bezirksregierung zur neuerlichen öffentlichen Auslegung.
Die bisher vorgebrachten Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden im Juli in der Emscher-Lippe-Halle erörtert. Alle bereits vorgebrachten Einwendungen bleiben Bestandteil des laufenden Verfahrens. Sie müssen nicht erneut vorgetragen werden und fließen in die Entscheidung über den Antrag ein.
Gehen bis zum Ablauf der Einwendungsfrist neue, bisher nicht vorgetragene Einwendungen ein, die neue Sachverhalte beinhalten, so werden auch diese mit dem Antragsteller, Behörden, Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Ob dies der Fall ist, prüft die Bezirksregierung Münster nach dem Ende der Einwendungsfrist.
Details zum Verfahren findet man auf https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/deponien/AGR_zentraldeponie_emscherbruch_ea/index.html.
Autor:silke sobotta aus Gelsenkirchen |
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