Solarstromanlagen noch bis Ende Januar anmelden
EEG-Vergütung sichern

Wer seine Solaranlage bis Ende Januar nicht anmeldet, der erhält keine EEG-Vergütung. Unter Umständen könnten sogar Bußgelder drohen. Foto: privat
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Nur noch bis Ende Januar können bereits laufende Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgemeldet werden. Sonst drohen unter Umständen Bußgeldstrafen.

„Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unbedingt innerhalb der Frist nachholen. Sonst droht das Einfrieren der EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom“, erläutert Norbert Mohr, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW in Gelsenkirchen. Zu diesem Schritt seien alle Betreiber verpflichtet, deren Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden ist. 

Frist gilt auch für alte Anlagen

Dies gelte auch für alte Anlagen, die schon lange laufen und auch für Anlagen, die bereits vor Einführung des neuen Marktstammdatenregisters 2019 im vorherigen Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen waren. „Wer sich verspätet und seine Altanlage erst im Februar oder sogar noch später anmeldet, der muss unter Umständen Bußgeld zahlen. Auch die EEG-Vergütung fließt erst dann wieder, wenn die Anlage angemeldet wurde“, so der Energieexperte.
Grundsätzlich gilt: Neue Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher müssen ebenfalls ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Dafür gilt eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme. Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist online abrufbar unter www.marktstammdatenregister.de.

Weitere Infos

Weitere Infos unter www.verbraucherzentrale.nrw/marktstammdatenregister.
Termine für eine kostenlose Beratung gibt es unter Tel. 0209/15760377 oder unter 0211/33996555 sowie auf www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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