Tipps der Verbraucherzentrale NRW zur richtigen Anwendung
Corona-Selbsttests für Zuhause

Gesche Krause demonstriert, wie der Stab ins Nasenloch eingeführt wird. Die Biologin arbeitet ehrenamtlich für das Deutsche Rote Kreuz. Foto: Thomas Schmidt/Stadt Herne
  • Gesche Krause demonstriert, wie der Stab ins Nasenloch eingeführt wird. Die Biologin arbeitet ehrenamtlich für das Deutsche Rote Kreuz. Foto: Thomas Schmidt/Stadt Herne
  • hochgeladen von silke sobotta

Ab sofort gibt es Do-it-yourself-Corona-Tests für den Eigenbedarf. Sie
ergänzen die neue Teststrategie der Bundesregierung mit kostenlosen Antigen-Schnelltests, auf die ab sofort alle Deutschen einmal pro Woche ein Anrecht haben. Seit einigen Tagen werden die Corona-Selbsttests in Discountern, Apotheken und Drogerien angeboten.

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Antworten auf Fragen worauf man beim Kauf achten sollte und wie sich die Schnelltests von den Selbsttests unterscheiden.

Unterschiede: Selbsttest und Schnelltest

Anders als die Schnelltests für die wöchentliche Bürgertestung, die nur von geschultem Personal durchgeführt werden dürfen, sind die Corona-Selbsttests aufgrund der leichten Handhabung für die Eigentestung zugelassen. Beim Kauf sollten Testwillige daher darauf achten, ob es sich auch tatsächlich um einen Test für die Eigenanwendung, also einen für Laien zugelassenen Test handelt.

Woran erkenne ich einen zugelassenen Selbsttest?

Mit der Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zunächst sieben Corona-Schnelltests zur Selbsttestung zugelassen. Da es sich bei den Tests um Medizinprodukte handelt, tragen sie auch eine CE-Kennzeichnung. Mit dieser Zertifizierung erklären die Hersteller die Einhaltung europäischer Schutz- und Qualitätsstandards. Eine ständig aktualisierte Liste der Tests, die für Laien zur Eigentestung zugelassen sind, finden Sie auf der Homepage des BfArM. Vermerke in den Produkthinweisen wie „Nur für medizinisches Personal geeignet“ oder „Testdurchführung nur durch medizinisches Fachpersonal“ weisen darauf hin, dass es sich nicht um einen Do-it-yourself-Test handelt.

Wie funktioniert der Test zu Hause?

Bei den bisher zugelassenen Testkits für die Eigenanwendung ist ein Nasenabstrich vorgesehen. Die Abstriche können aus der vorderen Nase entnommen werden, ein tiefes Eindringen in den Nasenrachenbereich ist nicht notwendig. Es ist davon auszugehen, dass auf absehbare Zeit auch Gurgel- oder Spucktests zugelassen werden.
Der Test weist das Virus-Protein im Sekret nach, sofern eine ausreichende Virusmenge vorhanden ist. Ist das Ergebnis positiv, erscheint nach rund 15 Minuten im Sichtfeld ein zweiter farbiger Strich, ähnlich wie bei einem Schwangerschaftstest. Wichtig ist es, sich genau an die Gebrauchsanweisung zu halten. Die Hände sollten vor Durchführung des Tests und danach gründlich gewaschen oder desinfiziert werden.

Wie sicher ist aber ein solcher Selbsttest?

Wie alle Antigen-Schnelltests ist auch der Selbsttest nur eine Momentaufnahme, das heißt schon am nächsten Tag könnte man Corona-positiv sein. Zudem haben Antigen-Schnelltests eine gewisse Fehlerrate, da eine größere Menge an Viren erforderlich ist, um ein positives Ergebnis anzuzeigen. Sie sind also nicht so zuverlässig wie ein PCR-Test.
Wichtig ist, auch bei einem negativen Testergebnis die Hygieneregeln wie Abstand, Händewaschen, Lüften und Maske-Tragen weiterhin einzuhalten.

Was ist zu tun, wenn der Test positiv ausfällt?

Ist der Test positiv, sollte ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden. Bei einem Laientest für zu Hause gibt es derzeit keine Meldepflicht, daher kommt es hier auf die Eigenverantwortung an. Über den Hausarzt oder die Rufnummer 116 117 kann ein Termin für den Bestätigungstest vereinbart werden. Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, gilt Quarantänepflicht.

Hilfreiche Links für weitere Informationen

Hier gibt es die ständig aktualisierte Liste der zugelassenen Selbsttests: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html.
Infos und Beratung zu Verbraucherthemen bietet die örtliche Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, während des Lockdowns unter Telefon 157 603-01 oder per E-Mail an gelsenkirchen@verbraucherzentrale.nrw.
Hilfreiche Hinweise rund um weitere Corona-Fragen im Verbraucheralltag gibt’s außerdem online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

26 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.