Besonders beschleunigtes Verfahren:
Gelsenkirchen, Die Zahl zunehmender Massendelikten wie zum Beispiel Ladendiebstahl oder Beförderungserschleichung gepaart mit einem hohen Anteil an Tätern, die keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, hat das Erfordernis einer zügigen Strafverfolgung neu in den Focus gerückt.
Ein Arbeitskreis aus Vertretern des Amtsgerichts Gelsenkirchen, der Staatsanwaltschaft Essen und der Polizei Gelsenkirchen hat sich dieses Themas angenommen und entsprechende Rahmenbedingungen für das sogenannte “ besonders beschleunigte Verfahren“ geschaffen.
Unter Beachtung sehr enger rechtlicher Voraussetzungen soll hier gewährleistet werden, dass die Gerichtsverhandlung bereits am Tag nach der Tatbegehung stattfinden kann.
Einen ersten Erfolg zeigte die Zusammenarbeit zwischen Justiz und Polizei in diesem Bereich bereits am Diensttag 2. Februar 2016.
Ein aus Rumänien stammender Mann hatte am Vortag versucht, in einem Elektrofachgeschäft auf der Bahnhofstraße ein Navigationsgerät zu stehlen und war dabei vom Ladendetektiv erwischt worden.
Bei seiner Überprüfung stellten die alarmierten Polizeibeamten fest, dass der 27- Jährige keinen festen Wohnsitz im Bundesgebiet hatte und nahmen ihn fest.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilte den Ladendieb keine 24 Stunden nach Tatbegehung zu 100 Tagessätzen á 10 Euro.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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