Arbeitsgericht Mönchengladbach: Hat Analphabet wirksam Aufhebungsvertrag unterschrieben?
Der 51jährige Kläger ist seit mehr als 30 Jahren bei der Beklagten als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt.
Ende September 2011 hat er einen ihm von der Beklagten vorgelegten Aufhebungsvertrag unterzeichnet, der eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Ende Oktober 2011 vorsieht.
Der Kläger hat seine Erklärung Ende November 2011 wegen arglistiger Täuschung angefochten.
Er beruft sich in diesem Zusammenhang darauf, dass er Analphabet sei und nicht im Einzelnen verstanden habe, was er unterzeichnet habe.
Dies bestreitet die Beklagte.
Die Güteverhandlung blieb ergebnislos.
Inzwischen hat die Beklagte das Arbeitsverhältnis vorsorglich auch zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
Kammertermin zur Verhandlung über den Rechtsstreit steht vor der 1. Kammer des Arbeitsgerichts Mönchengladbach am 02.02.2012 um 12:00 Uhr an.
ArbG Mönchengladbach, 1 Ca 3380/11
http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/23_01_2012/index.php
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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