Inzidenzwert am Montag: 81,3
Ab sofort gilt in Gelsenkirchen Maskenpflicht in Fußgängerzonen
Ab Dienstag, 20. Oktober, gilt in Gelsenkirchen eine Maskenpflicht in den ausgewiesenen Fußgängerzonen rund um die Bahnhofstraße, Hochstraße sowie den Ernst-Käsemann-Platz. Eine entsprechende städtische Allgemeinverfügung, die der Krisenstab am Montag vereinbart hat, ist in der Nacht von Montag, 19., auf Dienstag, 20. Oktober, um 0.00 Uhr in Kraft gereten. Alle, die ab diesem Zeitpunkt in diesen Bereichen der Stadt unterwegs sind, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt wird auf die Einhaltung dieser Maskenpflicht achten und die Bürger zunächst auf die neue Pflicht aufmerksam machen. „Da setzen wir auf Aufklärung und Einsicht bei den Gelsenkirchenern“, so Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff. Allerdings können bei Zuwiderhandlung und wiederholten Verstößen Bußgelder bis zu 500 Euro drohen.
Mit dieser Maßnahme entspricht die Stadt Gelsenkirchen der neuen, am 17. Oktober in Kraft getretenen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die vorsieht, dass in Städten, in denen das Infektionsgeschehen den Inzidenz-Wert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohnern in sieben Tagen überschreitet, zusätzliche Schutzmaßmaßnahmen zu gelten haben – unter anderem eine Maskenpflicht in stark frequentierten öffentlichen Außenbereichen.
Der Inzidenzwert in Gelsenkirchen war bereits am vergangenen Dienstag über diesen Schwellenwert gestiegen. Am Montag, 19. Oktober, lag er bei 81,3. Am Dienstagmorgen, 20. Oktober, bei 104,8. Aktuell gibt es 566 aktive Infektionen in Gelsenkirchen. 32 Covid-Patienten werden derzeit in den Krankenhäusern behandelt, nur drei von ihnen auf der Intensivstation, darunter ein Fall, der beatmet wird.
In diesen Straßen gilt die Maskenpflicht:
In der Gelsenkirchener City:
• Margarethe-Zingler-Platz
• Ebertstraße 20 bis Heinrich-König-Platz
• Heinrich-König-Platz
• Neumarkt
• Bahnhofstraße
• Ahstraße
• Am Rundhöfchen
• Hauptstraße 2 bis 26
• Klosterstraße
• Arminstraße. 2 bis 16
• Preuteplatz
• Kolpingstraße
• Johannesstraße zwischen Weberstraße und Bahnhofstraße
• Stichstraße Sellhorststraße. zwischen Weberstraße und Bahnhofstraße
• Bahnhofsvorplatz
• Weberstraße 3 bis Bahnhofsvorplatz
• Bochumer Straße 2 bis 30
• Wiehagen 1 bis 11
in der Buerschen City:
• Hochstraße 1 bis 58 (bis Beginn Hagenstraße)
• Sankt-Urbanus-Kirchplatz
• Russellplatz
• Marienstraße
• Agathagasse 6 bis Hochstraße
• Luciagasse 5 bis Hochstraße
• Maximiliamstraße
• Blindestraße
• Robinienhof
• Nienhofstraße 5 bis Hochstraße
• Springestraße (zwischen De-La-Chevallerie-Straße und Hochstraße)
• Ophofstraße (zwischen Rottmannsiepe und Hochstr.)
• Goldbergplatz
• Stichstraße Horster Straße (zwischen Horster Straße und Rottmannsiepe)
• Stichstraße Hagenstraße (zwischen Horster Straße und Hauptfahrbahn Horster Straße)
In Rotthausen:
• Ernst-Käsemann-Platz
Autor:Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen |
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