Lieferkettengesetz: Verpflichtende unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte
Zur Einigung beim Lieferkettengesetz erklärt Markus Töns, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages:

Markus Töns, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages | Foto: (c)SPD - GELSENKIRCHEN
  • Markus Töns, Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages
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 Markus Töns, MdB, zeigt sich sehr erfreut über die Einigung beim Lieferkettengesetz:
„Die Hartnäckigkeit der SPD und des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil haben sich ausgezahlt. Ab 2023 endet die unternehmerische Verantwortung nicht mehr am eigenen Werkstor. Zukünftig muss sichergestellt werden, dass Zuliefernde keine Menschenrechtsverletzungen vornehmen. Dazu zählen neben der Vermeidung von Kinder- und Zwangsarbeit, Ausbeutung sowie Arbeitsschutz auch die Vermeidung von Umweltschäden, die die Lebenssituation der Menschen vor Ort erschwert.“

Das Gesetz tritt 2023 in Kraft und gilt zuerst für alle Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden; ab 2024 wird das Gesetz auf alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten ausgeweitet.

Töns betont, dass „mit diesen Regelungen auch die Unternehmen Rechtssicherheit erhalten. Die Missachtung der Sorgfaltspflicht verschafft ihnen keine Vorteile mehr. Zudem wird es den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Zulieferer möglich, sich bei Verstößen vor Gericht von NGO oder Gewerkschaften vertreten zu lassen.“

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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