Wittke unterstützt Klage gegen rot-grünes Beamtenbesoldungsgesetz

Der Gelsenkirchener CDU-Landtagsabgeordnete Oliver Wittke klagt gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion sowie zwei Abgeordneten der Piraten-Fraktion gegen das rot-grüne Gesetz zur Beamtenbesoldung. Die Klageschrift für das Normenkontrollverfahren wurde am Montag beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingereicht.

„Das rot-grüne Gesetz verstößt gegen unsere Verfassung. Es betrifft nicht nur unsere Beamten in der Landesverwaltung, sondern auch in unserer Stadtverwaltung“, sagte Wittke. Er betonte: „Es ist die Pflicht für uns als Opposition, gegen einen solch offenkundigen Verfassungsverstoß vorzugehen. Das Gesetz verletzt das Alimentationsprinzip, das Abstandsgebot sowie auch das Leistungsprinzip. Denn die Nullrunde stellt für die Betroffenen tatsächlich eine Absenkung der Vergütung dar.“ Wittke erinnerte daran, dass sich die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Gebhard und Töns über die große Mehrheit im Gelsenkirchener Rat hinwegsetzten und für das Gesetz im Landtag stimmten.

Zudem leide das Gesetz an einem Begründungsdefizit. „Unsere Beamten dürfen nicht einseitig zu einem nicht zu rechtfertigenden Sonderopfer herangezogen werden. Es müsste ein schlüssiges Gesamtkonzept zur Haushaltssanierung vorliegen. Aber das hat Rot-Grün selbst nach Auffassung des unabhängigen Landesrechnungshofs nicht vorgelegt“, so Wittke.

Er wies zudem darauf hin, dass das rot-grüne Gesetz unabhängig von der juristischen Bewertung auch politisch falsch sei. „Wortbruch und Willkür: SPD und Grüne haben das Gesetz nach Gutsherrenart durchgepeitscht. Es ist vorher noch nicht einmal mit den Beamtenverbänden und den Gewerkschaften gesprochen worden. Frau Kraft und ihr Kabinett haben die Grundsätze der sozialen Partnerschaft völlig außer Acht gelassen – obwohl die Beamtenverbände zu einem Dialog bereit waren. Was ist daran sozial, wenn einem Beamten in der Besoldungsstufe A11 mit ca. 2.700 Euro brutto die Übertragung der Tariferhöhung verweigert wird, der leitende Angestellte im öffentlichen Dienst mit 5.000 Euro brutto aber die volle Tariferhöhung bekommt?“ Ziel müsse es sein, die notwendige Haushaltskonsolidierung mit einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst in Einklang zu bringen.

Autor:

Ludger Jägers aus Gelsenkirchen

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