TRW: Kein Grund zur Freude

Am Mittwoch, den 13. Februar hat die Mitgliederversammlung der IG Metall bei TRW beschlossen, die Mahnwache vor dem Tor des Werkes Schalke ab sofort zunächst zu beenden.

In die Verhandlungen über die Möglichkeiten, wie die vom TRW-Konzern angedrohten Entlassungen vermieden werden können, sind seit Anfang des neuen Jahres Bewegung gekommen. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Proteste und der steigenden Unruhe im Betrieb gab der TRW-Konzern seine völlig starre Haltung auf und gab der hiesigen Werksleitung gewisse Spielräume für Verhandlungen.

„Ein Grund zur Freude kann es für uns nicht sein, wenn wir jetzt berichten können, dass die vom Unternehmen ursprünglich gewollten 150 Entlassungen auf ca. 80 reduziert werden. Das sind immer noch genau 80 zu viel“, sagt Ugur Coskun, Betriebsratsvorsitzender von TRW. „Ebenfalls bitter trifft es uns, dass durch freiwillige Aufhebungsverträge, Altersteilzeit und Nicht-Ersetzen altersbedingt ausscheidender Kolleginnen und Kollegen Arbeitsplätze in unserer Region dauerhaft verloren gehen sollen. Auch wenn das für die Betroffenen natürlich weit besser ist, als die betriebsbedingte Kündigung“, ergänzt sein Kollege Frank (Oskar) Krause, der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende.

Auch in der Politik muss sich was ändern

Und Robert Sadowsky, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Gelsenkirchen, macht die Gesetzeslage mitverantwortlich für die geringen Möglichkeiten, auf diesem Weg die Konzernpolitik zu beeinflussen: „In wirtschaftlichen Fragen und bei Kündigungen gibt es in unserem Land keine wirksame Mitbestimmung. Uns bleiben nur die Mittel des inner- und außerbetrieblichen Protestes. Damit haben wir - trotz der breiten Unterstützung der Gelsenkirchener Bevölkerung und ihrer Vertretung, von Parteien, Verbänden, Kirchen und weitere Organisationen - aber nicht das Ziel erreichen können, das wir als ‚gut‘ bezeichnen würden.“

Aber nur durch diesen Einsatz, so die Belegschaftsvertreter weiter, konnte erreicht werden, dass zumindest im gewissem Umfang die Instrumente zur Vermeidung von Entlassungen eingesetzt werden sollen, die der Betriebsrat vorgeschlagen hat: Kurzarbeit, Arbeitszeitverkürzung, Insourcing von Fremdvergaben und weiteres.

Die Verhandlungen über einen Interessenausgleich sind noch nicht abgeschlossen und gehen weiter. „Leider“, so Ugur Coskun, „müssen nun auch Verhandlungen darüber aufgenommen werden, wie die Abfindungen für unsere Kolleginnen und Kollegen bemessen sein sollen, deren Entlassung wir nicht verhindern können.“

Vieles steht noch offen und zur Diskussion

Noch sind eine Vielzahl von Fragen zu klären, bis es zum Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans kommen kann. Danach wird - ohne dass es eine irgendwie geartete Zustimmung des Betriebsrats dazu geben wird - das Unternehmen wahrscheinlich trotzdem betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Abschließend meint Sadowsky: „Dieser Verhandlungsstand kann uns nicht zufrieden stellen. Es zeigt es sich, dass unser deutsches Arbeitsrecht sehr enge Grenzen setzt.“

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Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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