Trinkwassergefährdung muss ausgeschlossen werden
Bei der geplanten Erschließung von Gasvorkommen im Münsterland nach dem sogenannten Fracking-Verfahren muss eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung ausgeschlossen sein. Um mehr Informationen zu den aktuell diskutierten Probebohrungen zu erhalten, hat die SPD-Ratsfraktion Sachstandsberichte im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz und im Ausschuss für Sport und Gesundheit beantragt.
Für den umweltpolitischen Sprecher der SPD-Ratsfraktion Manfred Leichtweis hat die Sicherheit der Trinkwasserversorgung absoluten Vorrang vor anderen Überlegungen.
„Der Ausschluss einer Trinkwassergefährdung ist für mich eine unverzichtbare Bedingung, was aber nicht automatisch zu einem Verzicht auf die Nutzung der Gaslagerstätten führen muss.
Das Fracking-Verfahren arbeitet unter Einsatz von Stoffen, die für sich genommen gesundheitsgefährdend sind. Für den Einsatz solcher Stoffe gibt es hohe Anforderungen, die natürlich auch hier gelten müssen. Außerdem spielen auch die jeweiligen geologischen Bedingungen eine Rolle.
Wir möchten deshalb eine erste Einschätzung durch die Verwaltung hören, um die Diskussion auf der sachlichen und ernsthaften Eben zu führen, auf die sie gehört,“ so Manfred Leichtweis.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Sport und Gesundheit Hans-Werner Mach sieht ebenfalls die Notwendigkeit, die Möglichkeiten eines Nebeneinanders von Gasförderung und Trinkwassersicherheit sachlich zu diskutieren.
„Ich kann mir das Vorschalten einer Umweltverträglichkeitsprüfung wie sie Prof. Dr. Renner von der Ruhr-Universität Bochum vorschlägt, gut vorstellen und ich bin auch mit dem Gelsenwasser – Vorstandsvorsitzenden Dr. Scholle der Meinung, dass wir uns für die Prüfungen die nötige Zeit nehmen sollten.
Es gilt hier wie bei jedem anderen Produktionsverfahren auch, dass Gesundheitsgefährdungen jeder Art ausgeschlossen werden müssen.“
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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