Brautpaar darf sechs Personen mitbringen
Trauungen in Gelsenkirchen wieder mit Gästen
Gute Nachrichten für Brautpaare gibt es jetzt aus dem Standesamt der Stadt Gelsenkirchen: Nachdem zeitweise die Standesbeamtin oder der Standesbeamte die Zeremonie aus Coronaschutzgründen nur mit dem Brautpaar und zwei Gästen durchführen durfte, sind ab sofort kleine Hochzeitsgesellschaften mit maximal acht Personen zugelassen.
Neben dem Brautpaar dürfen sechs weitere Personen an der Trauung teilnehmen. Diese Personenzahl ist unabhängig davon, ob die Personen bereits geimpft, genesen sind, negativ getestet wurden oder noch keine Impfung erfolgte.
Weiterhin gilt es Regeln zu beachten: Wichtig ist beispielsweise, dass der Zugang zum Schloss (ab der Rampe) auch nur für diesen Personenkreis zugelassen ist. Die jeweiligen Gebäude dürfen nur mit Mund- und Nasenschutzmaske betreten werden – und diese müssen durchgängig getragen werden, so lange man sich im Gebäude aufhält. Beim Betreten des Schlosses werden die Gäste gebeten, sich ihre Hände zu desinfizieren.
Draußen sind die Kontaktbeschränkungen nach der Coronaschutzverordnung zu beachten. Die Hochzeitsgesellschaft muss gemeinsam unter Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes das Gebäude betreten und direkt nach der Trauung wieder verlassen. Vor den Trauzimmern und in der Glashalle ist zu allen Personen der gebotene Abstand einzuhalten.
Die Mitarbeiter des Standesamtes bitten dringend um gegenseitige Rücksichtnahme und Beachtung der weiter zwingend einzuhaltenden Regeln – zum Schutz der eigenen Gesundheit und der der Mitmenschen.
Autor:silke sobotta aus Gelsenkirchen |
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