Straßenreinigung Resser Mark: Kämmerei will Vorgänge den Anliegern erläutern
Oberbürgermeister sichert Entgegenkommen und Prüfung der Entlassung aus der Satzung zu.
Gelsenkirchen. Durch ein bedauerliches Versehen sind in Gelsenkirchen in der Resser Mark über vier Jahre lang nicht die korrekten Grundbesitzabgaben für die Straßenreinigung berechnet worden.
Eine Nachberechnung erfolgte im Dezember 2013 mit den üblichen Zahlungszielen und Fristen.
Die Stadtkämmerei bedauert diesen Vorfall, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Forderungen gegenüber den Anliegern satzungsgemäß und rechtens sind. Um die Betroffenen nicht in finanzielle Nöte zu bringen, kann im Einzelfall Ratenzahlungen vereinbart werden. Dazu ist jeweils ein schriftlicher Antrag an die Kämmerei erforderlich.
Ein klärendes Schreiben wird den Betroffenen in den kommenden Tagen zugestellt. Gleichzeitig wird die Kämmerei wegen der vergangenen Weihnachtsferien und der Feiertage die im Bescheid genannt Zahlungsfrist verlängern.
Der Weg zwischen der Herzfelder Straße bis ca. 50 Meter südlich der Raesfelder Straße war nach einem Ratsbeschluss im Dezember 2008 in die Reinigungssatzung aufgenommen worden und ist seitdem satzungsgemäß von Gelsendienste gereinigt worden.
Oberbürgermeister Frank Baranowski hat angeregt, in Gesprächen mit Gelsendienste, den Betroffenen und der Politik zu prüfen, ob der Weg nicht wieder aus der Straßenreinigungsatzung entlassen werden kann.
Die Möglichkeit besteht, wenn alle Anlieger damit einverstanden sind, den Weg selbst zu reinigen.
Resser- Mark 8.1.2014
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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