Aus dem Landtag NRW
Stadt Gelsenkirchen braucht die Unterstützung der Landesregierung im Kampf gegen neue Spielhallen und Wettbüros

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In der letzten Woche hat der Landtag NRW eine Änderung des Glückspielstaatsvertrages beraten. Die von CDU und FDP beschlossene Änderung ermöglich nun weitere Fristverlängerungen und sogenannte „Verbundspielhallen“, bei denen bis zu drei Spielhallen unter einem Dach betrieben werden können. Dazu gelten auch neue Abstandsregelungen für Wettbüros und Spielhallen, die nun nur noch 100 Meter statt 350 Meter Abstand untereinander einhalten müssen.
„Nach der bestehenden Regelung hätten in Gelsenkirchen keine neuen Spielhallen an weiteren Standorten genehmigt werden können, das ist nun rechtlich wieder möglich geworden. Damit erleiden die Bemühungen der Stadt, die Spielhallenflut einzudämmen, einen herben Rückschlag“, kommentiert Heike Gebhard.
„In Gelsenkirchen feiert sich die CDU, sie habe im Koalitionsvertrag dafür gesorgt, dass das Thema „Eindämmung der Spielhallen“ extra aufgenommen wird. Gleichzeitig schraubt die CDU-geführte Landesregierung am Glückspielstaatsvertrag und macht den Kommunen ohne Not einen dicken Strich durch die Rechnung. Das ist schlecht für den Kinder- und Jugendschutz in unserer Stadt“ so der Gelsenkirchener Landtagsabgeordnete Sebastian Watermeier.
Änderungsantrag der SPD, die derzeit gültige Abstandsregelung von 350 Metern beizubehalten und nur eine Spielhalle pro Standort zuzulassen wurde jedoch im Landtag von der Schwarz-Gelben Mehrheit abgelehnt.
Bereits im März forderten die Gelsenkirchener Abgeordneten die Landesregierung in einem Schreiben dazu auf, die Neuregelung zu überdenken: „Wir bitten die Landesregierung erneut, die Bedenken der kommunalen Familie ernst zu nehmen. Es kann nicht im Interesse des Landes und der Kommunen sein, dass die Anstrengungen, Spielhallen aus dem öffentlichen Raum zu verbannen, durch nicht nachvollziehbare Gesetzesvorhaben durchkreuzt wird“ heißt es in dem Schreiben.

Autor:

Heinz Jochem aus Gelsenkirchen

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