Fachtagung der Landesarbeitsgemeinschaft
Sozialpsychiatrische Hilfe für junge Menschen

Andrea Henze, Vorstand für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, im Gespräch mit Teilnehmenden. | Foto: Stadt Gelsenkirchen
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  • Andrea Henze, Vorstand für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, im Gespräch mit Teilnehmenden.
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Im Hans-Sachs-Haus kam die Landesarbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienste Nordrhein-Westfalen zu ihrer Jahresfachtagung zusammen. Andrea Henze, Vorstand für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, begrüßte die Gäste. Rund 100 Fachleute aus ganz NRW nahmen an der Veranstaltung teil. Im Mittelpunkt der Tagung standen die konkreten Behandlungsangebote für seelisch kranke junge Menschen und die besondere Rolle der Sozialpsychiatrischen Dienste bei der Vermittlung entsprechender Hilfen.

Das Thema der Jahresfachtagung junge Erwachsene ist nicht neu, aber aktuell sind durch Pandemie, Krieg in der Ukraine und die unsichere wirtschaftliche Entwicklung die Fallzahlen stetig steigend und das System oft überlastet. Die Sozialpsychiatrischen Dienste sind grundsätzliche nur für volljährige Menschen zuständig, Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste sind in den Kommunen eher die Ausnahme.

Keine Angebote für junge Erwachsene

Allerdings gibt es für die Zielgruppe der 18- bis 25-Jährigen oftmals in der üblichen Versorgung keine adäquaten Angebote, daher wurden beim diesjährigen Fachtag entsprechende innovative Angebote und Projekte vorgestellt. Daneben wurden auf einer Podiumsdiskussion Standpunkte ausgetauscht und gemeinsame neue Wege und Lösungsansätze für den Umgang mit den Klienten erarbeitet.

Die Aufgabe der Landesarbeitsgemeinschaft Sozialpsychiatrischer Dienste Nordrhein-Westfalen ist die Förderung und Weiterentwicklung der ambulanten psychiatrischen Versorgung durch multiprofessionell und mobil arbeitende Dienste im Sinne der Psychiatrie-Enquete des Deutschen Bundestages. Der Verein will Erfahrungsaustausch zum Zwecke der Fortbildung und des wissenschaftlichen Fortschritts ermöglichen und die Bedeutung Sozialpsychiatrischer Dienste als eigenständigen Teil der psychiatrischen Versorgung zur Geltung bringen. Das Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst sieht vor, dass jedes Gesundheitsamt einen Sozialpsychiatrischen Dienst vorhält, die Aufgaben sind im Psychiatriekrankengesetz NRW (PsychKG) festgeschrieben.

Niedrigschwellig, kostenfrei, anonym

Der Sozialpsychiatrische Dienst arbeitet niedrigschwellig, kostenfrei, anonym und aufsuchend im häuslichen Umfeld, oder auch mal im Park bei Menschen ohne festen Wohnsitz. Er ist vorrangig zuständig für Menschen mit behandlungsbedürftigen Psychosen sowie anderen behandlungsbedürftigen psychischen Störungen und Abhängigkeitserkrankungen von vergleichbarer Schwere.

Andrea Henze, Vorstand für Arbeit und Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, im Gespräch mit Teilnehmenden. | Foto: Stadt Gelsenkirchen
Rund 100 Fachleute aus ganz NRW nahmen an der Veranstaltung teil. | Foto: Stadt Gelsenkirchen
Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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