Schicken Sie uns Ihre Leserfrage an die Bundesjustizministerin!
In der kommenden Woche bekommt die Redaktion des Stadtspiegels prominenten Besuch: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wird Redakteurin Silke Sobotta Rede und Antwort stehen - auf Ihre Fragen, liebe Leser und Leserinnen!
Als Bundesjustizministerin ist Leutheusser-Schnarrenberger in vielen Thematiken zu Hause; von der aktuell viel diskutierten Datenüberwachung über Rassismus bis hin zur Betreuung assistenzbedürftiger Menschen. Deswegen freut sich die Redaktion des Stadtspiegels bereits auf einen bunten Strauß Fragen von unseren Lesern, die Leutheusser-Schnarrenberger beantworten wird.
Leutheusser-Schnarrenberger gegen Datenüberwachung
Um eines vorweg zu greifen: die Bundesjustizministerin ist entschieden gegen die gegenwärtige Datenüberwachung durch die USA und Großbritannien. In diesem Zuge kritisierte sie bereits öffentlich die ehemalige rot-grüne Bundesregierung, die ihrer Meinung nach die Sicherheit vor die Freiheit gestellt habe nach den Anschlägen vom 11. September 2001.
Desweiteren liegt Leutheusser-Schnarrenberger viel an der Bekämpfung von Rassismus. So wurde sie unlängst Patin eines Münchener Gymnasiums, dem sie den Titel „Schule ohne Rassimus - Schule mit Courage“ verlieh. Diese und eine weitere Schule, für die die Bundesjustizministerin die Schirmherrschaft übernommen hat, waren beide Preisträger eines Schülerwettbewerbs gegen Rechtsextremismus im Jahr 2011.
Wichtiges Thema: Betreuung
In einer Gesellschaft, die immer älter wird und in der Inklusion glücklicherweise kein Fremdwort mehr ist, ist die Betreuung ein wichtiges Thema. Da jedoch immer weniger Pflegekräfte auf immer mehr zu Pflegende kommen, steht Leutheusser-Schnarrenberger voll hinter dem Gesetz zur Stärkung der Betreuungsbehörde: Das Gesetz sieht vor, dass nur dann ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird, wenn er wirklich erforderlich ist. „Jede Betreuung greift in das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen ein. Das Gesetz zielt auf eine Beschränkung der Betreuung auf das wirklich Erforderliche. Eine rechtliche Betreuung ist nicht erforderlich, wenn andere Hilfen und Assistenzen zur Unterstützung des hilfebedürftigen Betroffenen ausreichen oder eine Vorsorgevollmacht erteilt werden kann“, erklärt die Bundesjustizministerin.
Eine wichtige Sache für die Bundesjustizministerin ist auch die Jugendseite des Bundesjustizministeriums (www.gerechte-sache.de): Hier können sich Kinder und Jugendliche über ihre Rechte informieren und direkte Fragen stellen - die altersgerecht beantwortet werden.
Wir suchen IHRE Fragen an die Bundesjustizministerin!
Sie haben eine Frage an die Bundesjustizministerin? Dann senden Sie diese bis einschließlich Dienstag, 16. Juli, an die Redaktion des Stadtspiegels! Entweder postalisch (Florastraße 6, 45879 Gelsenkirchen) oder elektronisch (redaktion@stadtspiegel-gelsenkirchen.de). Als Betreff geben Sie bitte „Bundesjustizministerin“ an.
Alternativ können Sie auch die Kommentarfunktion unter diesem Artikel nutzen.
Autor:Deborrah Triantafyllidis aus Gelsenkirchen |
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