Neuer Gestaltungsleitfaden Einzelhandel –
Neuer Gestaltungsleitfaden Einzelhandel – Regionales Einzelhandelskonzept östliches Ruhrgebiet
- Neuer Gestaltungsleitfaden Einzelhandel –
- Regionales Einzelhandelskonzept östliches Ruhrgebiet
Seit über zwanzig Jahren begleitet ein aus 23 Städten bestehender Arbeitskreis die Erstellung eines „Regionalen Einzelhandelskonzepts Östliches Ruhrgebiet“, welches nun zum dritten Mal fortgeschrieben wurde. Die neueste Fassung wurde in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und -Planung vorgestellt.
Neben einer regional abgestimmten Ansiedlungsplanung, dem Austausch über Rechtssprechungen, Förderprogramme und dergleichen, ist es Ziel des Arbeitskreises, gemeinsame Lösungen für die Herausforderungen moderner städtebaulicher Gestaltung sowie Zentrenentwicklung zu finden.
Wegzukommen, vom standardisierten eingeschössigen Supermarkt-Modulbau mit großen Parkplätzen und ohne jeden Bezug zur Umgebung, hin zu klimagerechter, effizienter und nachhaltiger Gestaltung von Einkaufsorten, ist ein gemeinsames Ziel der dreiundzwanzig Städte.
Auch, um dem Wunsch, auf einheitliche Gestaltungsstandards zurückgreifen zu können nachzukommen, ist der Leitfaden entstanden.
Silke Ossowski, Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung in Gelsenkirchen, ist von den Vorteilen des gemeinsamen Konzeptes überzeugt:
„Gemeinsame Standards geben den Ruhrgebietsstädten die Möglichkeit, auch gegenüber Investoren mit einer Stimme zu sprechen und sich beispielsweise bei notwendigen Maßnahmen für den Klimaschutz nicht in Konkurrenz zu setzen.“
Dass nicht nur die Gestaltung von Thematiken wie E-Ladesäulen, Photovoltaik oder Dachbegrünung, sondern auch die jeweilige aktuelle Rechtssprechung im Leitfaden enthalten seien, sieht Ossowski darüber hinaus als großen Mehrwert.
„Der gemeinsame Austausch und die einheitliche Gestaltung von Einzelhandelsflächen bietet nicht nur neue Impulse und Aussagen zur baulichen Gestaltung und städtebaulichen Integration.
Der entstandene Leitfaden ist auch eine starke Ergänzung zum regionalen Einzelhandelskonzept.“
„Planende, Betreibende und Investierende können sich ebenso wie Stadtplanende die verschiedenen Vorteile und Potenziale aus dem Gestaltungskonzept erschließen“, so die Sozialdemokratin.
Die Verwaltung plant, einzelne Gestaltungsvorgaben aus dem Leitfaden in das städtische Einzelhandelskonzept aufzunehmen und ihn als Handreichung bei Gesprächen zu konkreten Ansiedlungsanfragen zu nutzen
Autor:Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen |
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