NEIN zur geplanten weiteren Erhöhung der Grundsteuer B

Wenn der Rat der Stadt am heutigen Donnerstag die Verwaltungsvorlage zur Veränderung des Haushaltssanierungsplans 2014 berät, wird die CDU-Fraktion deutlich machen, dass die rot-grüne Landesregierung Urheber der jetzt vorgeschlagenen weiteren Erhöhung der Grundsteuer B in Gelsenkirchen ist. Wolfgang Heinberg, Fraktionsvorsitzender: „Um die Ziele des Stärkungspaktes Stadtfinanzen in 2018 bzw. 2021 zu erreichen, sieht der aktuelle Haushaltssanierungsplan schon eine Erhöhung der Grundsteuer B um 100 Punkte vor. Jetzt, so die Vorlage der Stadtspitze, sollen weitere 50 Punkte hinzukommen und der geplante Anstieg von 545 Punkten auf 695 Punkte erfolgen. Diese Form der Steuererhöhung für alle lehnen wir ab!“

Das NEIN der CDU-Fraktion zur Verwaltungsvor-lage begründet sich in der offensichtlichen Vorgabe der Landesregierung, die angekündigten Entlastungen der Kommunen durch die Kostenübernahme bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung in Höhe von insgesamt 5 Mrd. EURO nicht mehr als Einnahme in die kom-munalen Haushaltssanierungspläne einrechnen zu können. Wolfgang Heinberg: „Man könnte kritisieren, wie die Stadtspitze ganz konkret for-mell oder informell zur Entwicklung der Haltung der Bezirksregierung auf Weisung der Landesregierung rund um den Kommunalwahltermin informiert hat,- geschenkt. Man könnte feststellen, dass die tatsächliche Kraft der Interessenvertretung sozial-demokratischer Kommunalpolitiker offensichtlich in Düsseldorf nicht die Relevanz hat, wie man uns glauben macht,- geschenkt. Man könnte die Vorgabe der Landesregierung im Kontext klammer Landeskassen und fehlender Phantasie im Umgang damit kritisieren,- geschenkt. Was aber wirklich ärgerlich ist, ist der Zick-Zack-Kurs politischer Vorgaben aus Düsseldorf über die Bezirksregierung in Richtung Kommunen. Und dieser Kurs bedeutet: Düsseldorf traut den Zusagen und Ankündigungen der Bundesregierung in Sachen Eingliederungshilfe offensichtlich nicht. Und sie tut dies zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen. Dies werden wir vor Ort nicht mittragen!“

Darum hat die CDU-Fraktion einen Beschlußvor-schlag in die Sitzung des Rates eingebracht und wird beantragen, diesen Beschlußvorschlag ge-meinsam mit der Verwaltungsvorlage zum Thema Haushaltssanierungsplan zu diskutieren. Der Beschlußvorschlag hat folgenden Wortlaut:

„Der Rat der Stadt Gelsenkirchen fordert die Landesregierung auf, den Kommunen endlich die Möglichkeit zu geben, die seitens des Bundes zur Entlastung der Kommunen bei der Eingliede-rungshilfe für Menschen mit einer Behinderung vorgesehenen Mittel in Höhe von 5 Mrd. EURO vollständig einplanen zu können. Wir stellen fest: Die Stärkungspaktziele können nur erreicht wer-den, wenn alle Ebenen, Bund, Land und Kommunen ihren Beitrag leisten. Dazu bedarf es unweigerlich, dass bereitgestellte und avisierte Bundesmittel auch Planungsgrundlage sind und sein können.“

Autor:

Ludger Jägers aus Gelsenkirchen

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