AGR stellt ihre Sicht der Planungen und derzeitigen Aktionen dar
Maßnahmen auf der Zentraldeponie
Die Bezirksregierung Münster hat den Antrag der AGR auf vorzeitigen Beginn für vorbereitende Arbeiten zur Schaffung dringend benötigter neuer Kapazitäten (hier: DK I und DK II) auf der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) genehmigt.
Damit ist es möglich, vor dem von AGR angestrebten Erhalt der Planfeststellung einzelne Maßnahmen aus dem Planfeststellungsantrag umzusetzen, u. a. die Rodung von Bäumen im Nordbereich des Standortes. Es handelt sich hierbei um rein vorbereitende Maßnahmen; eine Abfallablagerung in diesen Bereichen findet selbstverständlich nicht vor einer endgültigen, rechtskräftigen Planfeststellung statt.
Bislang hat die AGR auf der ZDE bereits viel vorbereitet und umgesetzt:
• Verlegung des Sonderabfall-Zwischenlagers von der ZDE auf das RZR-Gelände
• Rückbau von Betriebsgebäuden im Bereich des ehemaligen Zwischenlagers und des ehemaligen Laborgebäudes auf dem ZDE-Gelände
• Grundstückserwerb für einen neuen Standort der Schlackenaufbereitungsanlage
• Errichtung und Betrieb einer neuen Schlackenaufbereitungsanlage (Inbetriebnahme ca. 2024/25)
• Schaffung von Ausgleichsflächen am Standort der ZDE.
Darüber hinaus hat die AGR bereits frühzeitig präventiv zusätzliche Klimaschutzaktivitäten umgesetzt. Dazu gehören die Aufforstung mit rund 10.000 langlebigen und standortgerechten Bäumen in Herten und Gelsenkirchen seit 2012 (dies entspricht rund 10ha Nutzforst), die Schaffung von zahlreichen weiteren Ausgleichsflächen und der Ankauf von rund 200ha Wald im Kreis Recklinghausen, den die AGR ökologisch weiter entwickeln wird.
AGR-Pressesprecher Jürgen Fröhlich hebt hervor: „Auch wenn immer wieder das Gegenteil behauptet wird, möchte ich noch einmal klar darauf hinweisen, dass die Zentraldeponie Emscherbruch eine wichtige regionale Funktion – neben der für Industrie und Gewerbe – für die Bürger hat: Hier wird auch die Schlacke aus der Hausmüllverbrennung von fast zwei Millionen Menschen aus der Metropole Ruhr, wie zum Beispiel dem Kreis Recklinghausen, Herne, Herten, Gelsenkirchen und Essen, deponiert.“
Im Weiteren erläutert er die Hintergründe zum Antrag: „Im Zuge der Schaffung zwingend notwendiger, zusätzlicher Kapazitäten auf der ZDE ohne Inanspruchnahme neuer, bislang ungenutzter Flächen sind bereits rund 1,5 Jahre zur Realisierung des Vorhabens zusätzlich benötigt worden. Um einen Teil des zeitlichen Verzugs aufzuholen, hat AGR auf eigenes Risiko einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt.“
Fröhlich betont: „Schüttungen in diesen Bereichen finden erst auf Basis einer rechtskräftigen Planfeststellung statt.“
Der Bereich, in dem die Rodung durchgeführt wurde, befindet sich im nördlichen Teil der ZDE und wird von der Wiedehopfstraße und der Straße ‚Im Eichkamp‘ begrenzt. Die Baumreihen in den Außenbereichen der ZDE sind erhalten geblieben. Die Rodungsarbeiten wurden intensiv natur- und artenschutzfachlich durchgeführt.
Zum ökologischen Konzept gehört auch die anschließende Wiederaufforstung von Flächen am Standort im Rahmen der sukzessiv erfolgenden Rekultivierung.
Autor:Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.