Stadt Gelsenkirchen hebt die entsprechende Allgemeinverfügung ab Mittwoch, 16. Juni, auf
Maskenpflicht im öffentlichen Raum aufgehoben
Der Krisenstab der Stadt Gelsenkirchen hebt die „Maskenpflicht“ in stark frequentierten städtischen Bereichen auf. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Gelsenkirchen wird mit Wirkung zum Mittwoch, 16. Juni, außer Kraft gesetzt.
Damit kann man in Gelsenkirchen wieder die jeweiligen Innenstadtbereiche der City und von Buer ohne Gesichtsmaske betreten. Auch die Maskenpflicht auf der Schalker Straße, der Karl-Meyer-Straße, der Cranger Straße, der Essener Straße, der Markenstraße und der Ewaldstraße entfällt.
Weiterhin gültig bleiben die überregional verordneten Maskenpflichten etwa im Öffentlichen Personennahverkehr, in Geschäften oder in öffentlichen Gebäuden.
„Die anhaltend niedrigen Corona-Inzidenzwerte lassen diese Erleichterungen zu“, erläutert Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff, der aber auch gleichzeitig warnt, zu leichtsinnig mit der Lockerung umzugehen. „Sicher macht es immer noch Sinn, an Orten wo sich Menschen nahekommen und Abstände nicht eingehalten werden können, freiwillig eine Maske zu tragen. Man schützt sich so selbst und die Mitmenschen. Auch wenn die Maskenpflicht aufgehoben ist – das individuelle verantwortungsbewusste Verhalten ist es nicht. Im Gegenteil: Das wird sogar wichtiger“, so Wolterhoff.
Die städtische Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Maskenpflicht ist am Dienstag, 15. Juni, veröffentlicht worden und tritt damit am Mittwoch in Kraft.
Autor:silke sobotta aus Gelsenkirchen |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.