KDU Gelsenkirchen
LSG NRW zu den Kosten der Unterkunft in Gelsenkirchen
Seit der Einführung von Hartz IV werden Hunderte von Rechtsstreiten um die zu übernehmenden Kosten der Unterkunft geführt. Die Rechtsstreite dauern oft viele Jahre lang. Wenn dann endlich ein abschließendes Urteil zugunsten der Kläger gefällt wird, profitiert allein der Kläger davon und vielleicht diejenigen, die ebenfalls gegen jeden Bescheid mit Widerspruch und Klage vorgegangen sind.
Die überwiegende Mehrheit der naiv auf die Jobcenter Vertrauenden, bleibt ersatzlos unterversorgt.
Dass es sich lohnen kann Rechtsmittel gegen Jobcenterbescheide einzulegen, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Gelsenkirchen.
Im Oktober 2014 erstellte ein Forschungs- und Beratungsinstitut, die Firma empirica, für den Beklagten ein Gutachten zu den Angemessenheitskriterien für die Kosten der Unterkunft in Gelsenkirchen.
Nach 6 Jahren wurde einer Klägerin eine erste Nachzahlung für den Zeitraum April 2018 bis Januar 2019 zugesprochen, spätere Zeiträume werden in weiteren Klagen ausgeurteilt.
"Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 10.12.2019 geändert. Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 13.12.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.03.2018 und in der Fassung der Änderungsbescheide vom 22.11.2018, 24.11.2018 und 10.05.2019 verurteilt, der Klägerin für Februar 2018 Leistungen unter Berücksichtigung von monatlichen Bedarfen für Unterkunft und Heizung LH.v. 439,10 € und für die Zeit von April 2018 bis Januar 2019 Leistungen unter Berücksichtigung von monatlichen Bedarfen für Unterkunft und Heizung i.H.v. 450 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen."
LSG NRW, L 7 AS 34/20, 14.12.2023
Eine erste Kontogutschrift in Höhe von 429,10 € erfolgte am 09.07.2024.
Aber noch sind weitere 5 Klagen anhängig. Und für jede Klage muss Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Die Klägerin reflektiert:
"Der erste Ansatz des LSG war damals (sinngemäß): Gelsenkirchen hat ein „schlüssiges Konzept“. Dank eines „Vorkämpfers“ stellte sich heraus „doch nicht so ganz schlüssig“ - ich denke hätte es diese(n) Kämpfer(in) nicht gegeben, dann hätte es mein Erfolgserlebnis auch nicht gegeben und (aus meiner Perspektive in der Tat) „verlogene Sache“."
In einer ersten IFG-Anfrage zum Schlüssigen Konzept Gelsenkirchen vom 10.06.2022 wurden einige Fragen zu den Konzepten gestellt und erfreulich schnell beantwortet.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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