Neue Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens
Land weist ab Montag neue Leitindikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens aus

Karl Josef Laumenn | Foto: Land NRW/R. Sondermann
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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Als Folge der Änderungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) hat das Gesundheitsminis-terium heute die Coronaschutzverordnung aktualisiert.

Zur Bewertung des Infektionsgeschehens wird ab sofort auf eine umfassende Berücksichtigung der nun im Bundesgesetz vorgesehenen drei Leitindikatoren abgestellt: der 7-Tage-Inzidenz, der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Fälle der Coronapatienten im Krankenhaus pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen) und der Auslastung der Intensivbetten. Daher wurde in der Coronaschutzverordnung der bisher als Grenzwert bestimmter Maßnahmen festgeschriebene Wert von 35 bei der 7-Tage-Inzidenz gestrichen. Die inzwischen bekannte 3G-Regelung, die aufgrund dieses Grenzwertes seit Anfang August landesweit für den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen gilt, bleibt aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens auch unter Berücksichtigung der neuen Leitindikatoren bis auf weiteres unverändert bestehen.

Mit der Aktualisierung der Coronaschutzverordnung wird deren Geltung zugleich bis zum 8. Oktober 2021 verlängert. Damit kann rechtzeitig vor den Herbstferien das Infektionsgeschehen neu bewertet werden.

Aufgrund der aktuellen Stabilisierung der Werte aller relevanten Indikatoren in Nordrhein-Westfalen verzichtet das Gesundheitsministerium derzeit bewusst auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren.

Stattdessen soll zunächst das Zusammenwirken der verschiedenen Indikatoren etwa unter Berücksichtigung des Impfstatus, der Altersverteilung für Hospitalisierungswahrscheinlichkeiten oder die Entwicklung des Verhältnisses zwischen Krankenhauseinweisung und später erforderlicher Intensivbehandlung weiter genau beobachtet werden.

Minister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Schon bisher basierten die Entscheidungen über die Schutzmaßnahmen, die wir in der Coronaschutzverordnung festgelegt haben, auf einer umfassenden Betrachtung verschiedener Indikatoren. Das steht genauso auch schon lange ausdrücklich in der Coronaschutzverordnung. Ich bin daher froh, dass jetzt auch im Bundesgesetz die reine Fixierung auf die 7-Tage-Inzidenz weggefallen ist. So sehr ich nun ein Freund einfacher und leicht verständlicher Regelungen bin: In der aktuellen Situation mit einer völlig unterschiedlichen Entwicklung bei Geimpften und nicht Geimpften oder auch in den verschiedenen Altersgruppen ist die Betrachtung vielfältiger Faktoren der richtige Weg. Wir wissen schlicht noch zu wenig darüber, wie sich das Impfgeschehen auf die Dynamik einer möglichen Herbstwelle auswirkt, als dass wir uns auf starre Werte festlegen können. Auf pauschale Grenzwerte haben wir daher zum jetzigen Zeitpunkt verzichtet.“

Laumann: „In Nordrhein-Westfalen stabilisieren sich derzeit die relevanten Indikatoren, allerdings auf einem nicht unkritischen Niveau. Eines muss uns klar sein:
Nach allen Prognosen von Expertinnen und Experten, aber auch nach meiner persönlichen Überzeugung, stehen nicht geimpften Menschen im Herbst besondere Gefährdungen bevor. Wenn wir dann die von vielen vorhergesagte ‚Pandemie der Ungeimpften‘ bekommen, können für diese Personen neue Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Die gute Botschaft ist aber: Jede und jeder hat es selbst in der Hand, sich durch eine Impfung zu schützen. Auf Basis aller bisherigen Daten, die uns vorliegen, sind neue Einschränkungen für geimpfte und genesene Personen absehbar nicht erforderlich und rechtlich auch nicht vertretbar.“

Zum Hintergrund:

Die (neuen) drei Leitindikatoren sind:

1. Leitindikator: 7-Tage-Hospitalisierung

Die Zahl misst, wie viele infizierte Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage ins Krankenhaus aufgenommen wurden. Sie ist damit ein Indikator für die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und kann einen frühen Hinweis auf eine drohende Überlastung des Gesundheits- und Krankenhaussystems geben.

Für den Hospitalisierungsindikator werden in Nordrhein-Westfalen zwei Werte ausgewiesen: Erstens der anhand der Vorgaben des RKIs berechnete Wert. Dieser beruht auf den Meldungen der Gesundheitsämter, die den bereits von ihnen gemeldeten Infektionsfällen nachträglich die namentlichen Einweisungsmeldungen aus den Krankenhäusern zuordnen. Dieser Wert ist vor allem bedeutsam, weil er bundesweit einheitlich errechnet wird und damit eine bundeseinheitliche Bewertung des Infektionsgeschehens ermöglicht. Allerdings erfordert der Wert eine Einzelfallbearbeitung jedes Infektionsfalles durch die Gesundheitsämter, die gerade in der aktuellen Belastungssituation manchmal erst nach einigen Arbeitstagen abgeschlossen ist.

Um zusätzlich einen aktuelleren Hinweis auf die Hospitalisierungen zu ermöglichen, wird zweitens zusätzlich der Hospitalisierungsindikator ausgewiesen, der sich unmittelbar aus den täglichen (nicht namentlichen) Gesamtmeldungen der Krankenhäuser über die Aufnahme von Covid-19-Patienten im Informationssystem Gefahrenabwehr NRW (IG NRW) ergibt. Dieser Wert ermöglicht eine sehr aktuelle Einschätzung, weicht aber naturgemäß von dem RKI-basierten Wert ab und wird am gleichen Meldetag jedenfalls in Perioden eines ansteigenden Infektionsgeschehens in der Regel höher liegen.

2. Leitindikator: COVID-Anteil an der Intensivkapazität

Dieser Indikator bildet die Belastung der Intensivstationen ab und steht damit unmittelbar für das Risiko einer Überlastung dieser medizinischen Versorgungsstrukturen. Der Anteil, mit dem Covid-19-Patientinnen und -Patienten die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten auslasten, wird durch die Zahl der neu aufgenommenen Patienten bestimmt, sie ist aber auch abhängig von der Dauer der notwendigen Hospitalisierung (Liegezeit) und der (personellen) Aufwände bei der Behandlung.

Anhand des Grades der Auslastung der Intensivstationen können Schutzmaßnahmen vor allem so ausgerichtet werden, dass andere erforderliche medizinische Behandlungen (schwere Operationen etc.) nicht aufgrund einer Überlastung der Bettenkapazitäten verschoben werden müssen.

Die Berechnung erfolgt auf Basis der Daten aus dem Register der Fachgesellschaft der Intensivmediziner (DIVI) als Prozentanteil der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen an den betreibbaren Erwachsenen-Intensivbetten. Auch hier ist durch den Rückgriff auf das DIVI-Register eine Vergleichbarkeit mit den Bundeswerten gegeben.

3. Leitindikator: 7-Tage-Inzidenz

Auch die bereits bekannte 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bleibt ein wichtiger Indikator. Steigt dieser Wert, bedeutet das, dass sich die Infektion schneller und breiter in der Bevölkerung ausbreitet. Insbesondere die altersbezogenen Inzidenzen sind nach wie vor ein guter Maßstab dafür, in welchem Ausmaß vulnerable Bevölkerungsgruppen betroffen sind. Anhand der Inzidenz kann die Wirksamkeit von Corona-Schutzmaßnahmen relativ zeitnah abgelesen werden. Zudem bleibt die 7-Tage-Inzidenz ein guter Indikator dafür, in welchem Maß eine Kontaktpersonennachverfolgung noch möglich ist. Die 7-Tage-Inzidenz ist darüber hinaus ein wichtiger Frühindikator für das Geschehen in den Krankenhäusern.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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