Sieben Tage in der Woche
KOD im Corona-Einsatz
Der kommunale Ordnungsdienst der Stadt Gelsenkirchen (KOD) ist weiterhin täglich, auch an den Wochenenden, mit bis zu 18 Doppelstreifen von 7 bis 22 Uhr im Stadtgebiet für die Bürger unterwegs.
Die derzeitige Hauptaufgabe ist es, die Einhaltung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus zu überwachen und durchzusetzen. Zudem wird konsequent Meldungen der Bürger an die Leitstelle über Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung nachgegangen. Alle Informationen, die Bürger melden, werden in der Leitstelle zeitnah verarbeitet. Die Rufnummer 169-3000 ist hier immer die richtige Wahl.
Telefonisch ist die Leitstelle von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr erreichbar. Eingänge, die die Leitstelle in dieser Zeit erreichen, werden am gleichen Tag abgearbeitet. Zudem besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per E-Mail. Die Außendienstkräfte des kommunalen Ordnungsdienstes und der Verkehrsüberwachung sind selbstverständlich auch in den Abendstunden und an Wochenenden im Einsatz.
Auch am Wochenende erreichbar
Aufgrund der aktuellen Lage kann die Leitstelle am Wochenende zwischen 12 und 16 Uhr angerufen werden. Darüber hinaus kann der kommunale Ordnungsdienst bis 22 Uhr über die gesonderte E-Mail abendstreife.kod@gelsenkirchen.de erreicht werden.
Durch diese Regelungen ist es möglich, möglichst viele Mitarbeiter in den Außendienst zu bringen und den Innendienst auf das Notwendigste zu beschränken.
Auch die Politessen, die den ruhenden Verkehr überwachen, sind während ihrer Tätigkeit die Augen und Ohren der Leitstelle. Wenn ihnen Verstöße auffallen, leiten sie die Information an den kommunalen Ordnungsdienst weiter. Genauso verhält es sich mit 25 Auszubildenden der Stadt, die aktuell das Geschehen im Stadtgebiet beobachten und Verstöße melden, die dann vom KOD abgearbeitet werden.
Verstärkte Ahndung von Parkverstößen
Politessen ahnden in der derzeitigen Situation verstärkt gravierende Parkverstöße mit Verkehrsbehinderungen, wie etwa das Parken auf Radwegen, Parken in zweiter Reihe, Zuparken von Einfahrten oder Parken in absoluten Halteverboten. Die Ahndung dieser Verstöße ist zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich.
Für Müllablagerungen gilt nach wie vor die Servicehotline von Gelsendienste 954-20 – oder die Mängelmelder-App GEmeldet.
Autor:Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen |
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