Joachim Poß: „5 Millionen Euro jährliche Entlastung für Gelsenkirchen sind der erste Schritt“

Die im Koalitionsvertrag festgelegte eine Milliarde Euro jährliche Soforthilfe für die Kommunen bis zum Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes fließt ab dem 1. Januar 2015.

„Für Gelsenkirchen bedeutet das anteilig eine jährliche Entlastung von fünf Millionen Euro“, erklärt dazu der Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete Joachim Schäuble wollen im Interesse einer falsch verstandenen Haushaltskonsolidierung den Wirkungseintritt des Gesetzes in die nächste Legislaturperiode verschieben. Poß (SPD). „Damit ist ein erster Schritt zur systematischen Entlastung der Kommunen getan. Dieser Schritt ist der Beharrlichkeit sozialdemokratischer Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker zu verdanken.“

Poß erklärt auch, wie es nun weitergehen muss: „Innerhalb der Bundesregierung gibt es unterschiedliche Auffassungen, ab wann das geplante Bundesteilhabegesetz finanzwirksam werden soll. CDU/CSU und insbesondere Bundesfinanzminister
Das werden insbesondere die SPD-Abgeordneten aus NRW, die mit den drängenden Finanznöten ihrer Heimatkommunen vertraut sind, so nicht hinnehmen.“ Es gehe beispielsweise für Gelsenkirchen um ein Volumen von circa 25 Millionen Euro jährlich. „Dieses Geld wird hier gebraucht und muss eher als 2018 fließen.“

Poß werde sich weiter mit der Landesgruppe NRW der SPD-Abgeordneten für die Interessen der zu entlastenden Kommunen einsetzen. „Das Ziel ist der Beschluss des Bundesteilhabegesetzes 2016 und der vollumfängliche Wirkungseintritt 2017.“

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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