Sebastian Watermeier, MdL
Ist die Praktik von Parkvision datenschutzkonform?

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MdL Watermeier sieht erheblichen Klärungsbedarf
Ende des vergangenen Jahres erhielt Sebastian Watermeier, direkt gewählter Landtagsabgeordneter für den Wahlkreis Gelsenkirchen II, von Bürgerinnen und Bürgern sowie von SPD-Kolleginnen und -Kollegen aus der Kommunalpolitik erste Hinweise über die Vorgehensweise bei der Parkraumüberwachung des Unternehmens Parkvision auf dem privaten Grundstück eines Einzelhändlers im Stadtteil Heßler.

Dazu nutzt Parkvision laut eigener Homepage ein weltweit einzigartiges System, das garantieren soll, dass tatsächlich nur Kundinnen und Kunden des Supermarktes die Parkplätze nutzen. Mit mehreren Kameras werden beim Befahren des Parkplatzes sowohl Fahrzeuge als auch Insassen gefilmt. Beim Betreten des Supermarktes werden die Kundinnen und Kunden nochmals über Kameras erfasst. Mit einer eigens entwickelten Software werden dann die Aufnahmen abgeglichen, um festzustellen ob es sich um die Insassen eines parkenden Fahrzeugs handelt. Falls der Supermarkt nicht betreten wird, erfolgt ein Verwarngeld in Höhe von 40 Euro.

Dazu äußert sich Watermeier wie folgt:

„Um eines vorweg zu sagen: Die Überwachung von privaten Parkraum erlaubt der Gesetzgeber ausdrücklich. Dabei gibt es verschiedene Systeme, die jeder und jede von uns beim Einkaufen sicher erlebt hat, von der Parkscheibe bis zur automatischen Kennzeichenerfassung. Die Art und Weise, wie das Unternehmen Parkvision die Parkraumkontrolle durchführt, hat mich allerdings verwundert und ist mir in der Tat zum ersten Mal begegnet. Nicht weil dort Kameras unter anderem das Kennzeichen erfassen, sondern vielmehr, dass diese an verschiedenen Punkten auch biometrische Daten von Personen aufnehmen und abgleichen. Ebenfalls kritisch zu beäugen, ist der Umgang mit Widersprüchen. Betroffene schildern hier, dass sie nur mühsam an die Möglichkeit kommen, Widerspruch gegen die hohen Strafen bei vorgeworfener missbräuchlicher Nutzung einzulegen. Meist helfe nur rechtlicher Beistand. Aus den genannten Gründen habe ich Anfang des Jahres die Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Gayk angeschrieben, um sie um Auskunft in der Angelegenheit zu bitten.“

In der Beantwortung wurde folgendes mitgeteilt: „Da das Unternehmen seinen Hauptsitz in Hessen hat, wurden die Beschwerden an den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Bearbeitung abgegeben. […] Ob eine Kfz-Kennzeichenerfassung datenschutzrechtlich als zulässig beurteilt werden kann, hängt - wegen der diversen Varianten - vom jeweiligen Einzelfall ab.“

„Für mich besteht weiterhin enormer Klärungsbedarf: Was passiert, wenn beispielsweise die Begleitperson einkaufen geht und nicht der Fahrzeugführende? Erkennt die Software zuverlässig Personen, beispielweise auch wenn sie eine FFP2-Maske tragen? Diese und weitere Fragestellungen stellen sich derzeit viele Menschen in Gelsenkirchen und wahrscheinlich auch über die Stadtgrenze hinaus. Hier kann aus meiner Sicht nicht der Verweis auf die Zuständigkeit in Hessen die letzte Antwort sein. Mit dem Datenschutzrecht hat die Legislative den Behörden ein starkes Schwert an die Hand gegeben, dass die Menschen vor missbräuchlicher Verwendung ihrer Daten schützen soll. Die Hürden bei einer Kameraüberwachung sind bewusst vom Gesetzgeber sehr hoch angesetzt worden. Firmen wie Parkvision, die von einem einzigartigen System bei der Parkraumüberwachung sprechen, müssen auch auf privaten Flächen den hohen Datenschutzstandards gerecht werden. Ihr Handeln muss außerdem verbraucherschutzkonform sein. Daher bleibe ich am Ball“, so Watermeier abschließend.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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