Radau für Teil-Schuldenerlass bei Händler
IHK-Handelsausschussvorsitzender beim NRW-digital.talk

Michael Radau, Präsident des Handelsverbands NRW und Vizepräsident der IHK Nord Westfalen. Foto: IHK Nordwestfalen
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  • hochgeladen von Carolin Plachetka

Einen Teil-Schuldenerlass für Einzelhändler bei Corona-bedingten KfW-Krediten hat vergangenen Mittwoch, 26. Mai, bei einer Veranstaltung der Landesvertretung NRW in Berlin der Präsident des Handelsverbands NRW und Vizepräsident der IHK Nord Westfalen, Michael Radau in die Diskussion gebracht. Konkret schlug Radau beim digital.talk zur Zukunft der Innenstädte einen Erlass von 40 Prozent vor, „um den Unternehmen zu helfen, die unverschuldet in Not geraten sind und nun einen Neustart brauchen“. An der Veranstaltung mit NRW-Heimatministerin Ina Scharrenbach nahmen auch Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe und der Gelsenkirchener Stadtrat Dr. Christopher Schmitt teil.

Münster/Berlin. Radau, der auch Vorsitzender im Handelsausschuss der IHK Nord Westfalen ist, erläuterte bei der Veranstaltung, dass viele Händler, die durch die Corona-Pandemie in die Krise geraten seien, keine Kredite mehr bekommen, weil sie in den vergangenen Monaten keine oder nur wenig Ware verkauft hätten. Die Kreditinstitute wiederum würden die Ware aus einer zurückliegenden Saison nicht mehr beleihen, weil daraus kein Umsatz und kein Gewinn mehr zu erwarten sei. „Unsere Innenstädte insgesamt sind bedroht, wenn zahlreiche kleine und große Einzelhandelsunternehmen jetzt unverschuldet in den sicheren Konkurs rutschen“, sagte Radau. „Hier geht es nicht um Doppelkompensation oder darum, dass veraltete Geschäftsmodelle mit Steuergeldern am Leben erhalten werden.“ Wenn ein Teil der Kredite erlassen würde, dann hätten wenigstens diejenigen eine Chance, die noch überlebensfähig seien.
Bereits im vergangenen Jahr hatte IHK-Präsident Dr. Benedikt Hüffer gewarnt, dass den Unternehmen dringend benötigtes Kapital für Investitionen in die Zukunft fehlt, „wenn die hoffentlich demnächst wieder eintretenden Gewinne nur für die Schuldentilgung genutzt werden können“. Zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und Sicherung von Arbeitsplätzen sei daher ein Tilgungszuschuss bei Corona-bedingten Krediten notwendig, gekoppelt an objektiv messbare Kriterien wie etwa Arbeitsplatzgarantien oder Investitionszusagen.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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