Arbeit und Soziales
Grundsicherung: Regelbedarfssätze steigen

Der Bundesrat in Berlin. Dieses Foto entstand im Rahmen einer Bildungsveranstaltung im Jahr 2012 | Foto: Archiv Foto von Heinz Kolb
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BERLIN: Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch. 05. November. 2020 die Neubemessung der Regelsätze in der Grundsicherung beschlossen.

Alle fünf Jahre werden die Regelsätze an die tatsächlichen aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst. In Zukunft werden zudem auch die Kosten für die Mobilfunknutzung im Regelsatz berücksichtigt, dies ist nicht nur wegen der Pandemie notwendig und richtig.

„Wer gerade nicht selber für seine Existenzsicherung sorgen kann - und das passiert nicht nur in Zeiten der Pandemie manchmal schnell und meist unverschuldet - kann sich in Deutschland auf eine Grundsicherung verlassen.

Künftig steigen die Regelsätze der Grundsicherung für alleinstehende

Erwachsene von 432 auf 446 Euro.
für volljährige Partner von 389 auf 401 Euro.
und für Erwachsene in Einrichtungen wie zum Beispiel Pflegeheimen von 345 auf
357 Euro.
Bei Kindern erhöhen wir die Regelsätze in der Altersgruppe 0 - 5 Jahre von 250
auf 283 Euro, im Alter von 6 - 13 Jahre von 308 auf 309 Euro und im Alter von 14
- 17 Jahre von 328 auf 373 Euro.

Für die SPD-Fraktion im Bundestag gilt: Wir wollen lieber Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Deshalb sind wir mit dem sozialen Arbeitsmarkt einen ersten Schritt für ein Recht auf Arbeit und Qualifizierung gegangen. Durch Gesundheitsschutz und Qualifizierung im Beruf wollen wir präventiv
Arbeitslosigkeit verhindern. Individuelle Unterstützung soll Betroffenen eine langfristige Perspektive geben. Dafür setzen wir uns auch weiter ein.“ so die SPD – Bundestagsabgeordnete Dagmar Schmidt.
https://www.facebook.com/watch/?v=638722380139099

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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