Gemeinsamer Weg - unterschiedliche Ziele

Die Mulvany-Realschule bietet ab dem kommenden Schuljahr eine Integrationsklasse an. Bis zu sieben Schüler mit Behinderung werden auf die Schule wechseln. Foto: Mulvany-Realschule | Foto: Mulvany-Realschule
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Ab dem kommenden Schuljahr wird es an der Mulvany-Realschule auch eine Integrationsklasse geben. Bisher konnten Schüler mit Behinderungen die Sekundarstufe I nur an der Gesamtschule Berger Feld und an den Förderschulen besuchen.

Am 7. September beginnt das Schuljahr 2011/12. Mit dem Beginn der neuen Schulzeit soll auch eine neue Schulklasse an der Mulvany-Realschule in Bismarck entstehen. Das hat der Rat der Stadt am 9. Juni entschieden.
„Integrative Lerngruppen“ werden diese Klassen im Schulgesetz genannt. Gemeint ist damit der „Gemeinsame Unterricht“ von Schülern mit Behinderung in einer Klasse mit Schülern ohne Behinderungen an einer allgemeinen Schule. Für die Unterrichtseinheit „Gemeinsamer Unterricht“ müssen zwei Pädagogen zur Verfügung stehen. Dem Realschullehrer, der die gesamte Klasse betreut, werden Sonderpädagogen von der Antoniusschule an die Seite gestellt, die die Lernbedürfnisse der Schüler mit Behinderung kennen und ihren Unterricht im selben Klassenzimmer gestalten. So kann eine Integrative Lerngruppe entstehen.

Auf die Frage, dass das bedeute, man hielte dann doch nur getrennten Unterricht im selben Raum ab, antwortet Schulleiter Dr. Hans-Jürgen Smula gelassen: „Es geht darum, dass die Schüler möglichst viel zusammenarbeiten. Jedoch muss man auch realistisch bleiben und klar sagen, dass für Sonderschüler nicht dieselben Lernziele gelten können wie für Realschüler. Vielmehr geht es um das soziale Lernen.“

Der gemeinsame Weg ist das Ziel dieser Inklusionsklassen. Weniger sollen alle Schüler mit demselben Wissensstand von der Schule abgehen. Vielmehr ist der Fokus darauf gerichtet, dass alle Schüler erstmal in dieselbe Schule gehen können. Die Kinder mit oder ohne Behinderung sollen miteinander in Berührung kommen, aufeinander Rücksicht nehmen und miteinander leben.
Das vereinbart die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, zu der sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag (2010) klar bekannt hat. Nun soll das Inklusionsvorhaben auch auf kommunaler Ebene umgesetzt werden. Kurz gesagt, das allgemeine Bildungssystem soll in Zukunft auch der Allgemeinheit offenstehen.

Allerdings, so geht es aus der Beschlussvorlage 09-14/2426 hervor, ist das kommende Schuljahr an der Mulvany-Realschule für den Rat der Stadt Gelsenkirchen „kein Präjudiz“ (Vorentscheid), weil die „Weiterentwicklung der Inklusion an diesem Standort“ aufgrund ihrer „erheblichen Folgekosten als konnexitätsrelevant“ betrachtet wird. Das heißt, man führt den Probelauf im kommenden Schuljahr durch und geht mit den Kosten in Vorleistung, bis der Bund und das Land die Mittelaufteilung endgültig verhandelt haben.

Dr. Manfred Beck, Vorstand für Kultur, Bildung, Jugend und Sport der Stadt Gelsenkirchen erklärt, dass es der Stadt wichtig gewesen sei, das Angebot „Gemeinsamer Unterricht“ sofort anzubieten und nicht abzuwarten, bis eine Entscheidung zu der Kostenübernahme getroffen sei. Allerdings müsse das Land die Kosten langfristig tragen, da es selbst den Gemeinsamen Unterricht gefordert habe, so Beck. „Aber wir werden in Vorleistung treten – so lang – bis das Land die Kosten übernimmt. Die Eltern der Kinder müssen sich keine Sorgen machen, dass das Angebot aufgrund der Mittel abgebrochen wird und die Schüler dann wieder die Schule wechseln müssen“, versichert der Gelsenkirchener Bildungsdezernent.

Autor:

Harald Gerhäußer aus Bochum

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