Gelsenkirchen ändert die Vorschriften für Kleingärten
Die Stadt Gelsenkirchen reagiert auf die öffentlich geführte Diskussion über Mängellisten und Rückbauverpflichtungen in Kleingartenanlagen. Vor allem in der Kleingartenanlage Wiehagen war es zu Streit gekommen.
Der Verwaltungsvorstand der Stadt Gelsenkirchen hat heute beschlossen, zunächst die bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt und dem Stadtverband der Kleingärtner zu überprüfen, um sie den zeitlichen Gegebenheiten und dem geänderten Freizeitverhalten der Nutzer anzupassen.
Dabei gilt die besondere Aufmerksamkeit den Regelungen, die in Verträgen zwischen der Stadt und dem Bezirksverband der Kleingärtner bestehen aber im Bundeskleingartengesetz im Einzelnen nicht aufgeführt sind. So soll das Vertragswerk auf den Kern der regelungsbedürftigen Sachverhalte beschränkt werden.
Weitergehende Einzelregelungen würden dann nur noch zwischen dem Stadtverband der Kleingärtner und den Kleingartervereinen verhandelt werden.
Zunächst werden jetzt die bestehenden Verträge mit dem Stadtverband der Kleingärtner und die weitergehenden Regelungen mit den Vereinen sowie mit den Kleingartenpächtern in einem gemeinschaftlichen Abstimmungsprozess besprochen und bei Bedarf überarbeitet.
Autor:Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen |
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