DAK-Gesundheit stellt auf Terminservice um
Für Besuche im Servicezentrum der Krankenkasse gilt ab sofort die 3G-Regel
Angesichts stark steigender Infektionszahlen stellt die DAK-Gesundheit ihre Kundenberatung im Servicecentrum Gelsenkirchen auf einen Terminservice um. In den Räumen der Kasse gilt ab sofort neben der Maskenpflicht auch die 3G-Regel: Alle Besucherinnen und Besucher müssen geimpft, genesen oder getestet sein. Ferner wird der Onlineservice verstärkt. Hintergrund sind stark steigende Corona-Zahlen, das Infektionsschutzgesetz und die jüngsten Beschlüsse der Landesregierung NRW.
„Die Gesundheit unserer Kundinnen und Kunden und unserer Beschäftigten ist uns sehr wichtig. Deshalb setzen wir die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen konsequent um“, sagt Alexander Löhr von der DAK-Gesundheit in Gelsenkirchen. „In der aktuellen Situation ist es absolut notwendig, dass wir alles tun, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.“ In der persönlichen Kundenberatung in ihrem Servicezentrum arbeitet die DAK-Gesundheit deshalb ausschließlich mit festen Terminen nach Vereinbarung. „In unseren Räumen gilt zudem die 3G-Regel. Deshalb müssen am Eingang des Servicezentrums Pass oder Personalausweis sowie Impf- oder Genesenennachweis vorgezeigt werden“, so Löhr. „Ein tagesaktueller Antigen-Schnelltest von Fachleuten wird ebenfalls anerkannt.“
Weiterhin ermöglichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DAK-Gesundheit eine umfassende Beratung auch über Telefon (Rufnummer 0209-947639-0) und Internet (Mail-Adresse service@dak.de). Und die Kasse bietet einen verstärkten Onlineservice. Die Anmeldung zum Terminservice läuft ebenfalls bequem übers Internet: www.dak.de/vorOrt
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