Grundsteuer - Frist abgelaufen
Finanzamt Gelsenkirchen zieht Bilanz

Grundstücks- und Hauseigentümer sind zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtet. | Foto: Pixabay
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Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen.

„Im Finanzamt Gelsenkirchen liegen insgesamt 41.865 Erklärungen vor, rund 63,99 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Wibke Küper, stellvertretende Leiterin des Finanzamts Gelsenkirchen. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“

Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

Digital über Elster

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont die stellvertretende Leiterin. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet,“ so Küper weiter. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten Sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“

Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

6,7 Millionen Grundstücke in NRW

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de ist weiterhin geschaltet. Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten.

„Unsere eingerichtete Grundsteuer-Hotline bleibt auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar“, so die stellvertretende Leiterin. „Die meisten Anliegen können wir am telefonisch klären.“ Die Hotline ist montags bis freitags, 9 bis 18 Uhr, Tel. 0209/173-1959, erreichbar.

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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