FDP Ratsfraktion Gelsenkirchen
FDP KRITISIERT NEUES KOMMUNALWAHLRECHT

FDP KRITISIERT NEUES KOMMUNALWAHLRECHT | Foto: FDP Ratsfraktion Gelsenkirchen
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Die von SPD, CDU und Grünen in einer seltenen Allianz im Düsseldorfer Landtag beschlossene Änderung des Wahlgesetzes zu Ungunsten kleiner Parteien kritisierte unsere Fraktionsvorsitzende Susanne Cichos in der Ratssitzung letzte Woche Donnerstag.  Ein von der Landes-FDP in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, dass die Änderung auch für den Rat in Gelsenkirchen Konsequenzen gehabt hätte.  „Wir Liberalen hätten nur drei statt heute vier Stadtverordnete in diesem Rund, die CDU und die AfD hätten jeweils einen Stadtverordneten mehr“, erläuterte Susanne Cichos.  Die Landes-FDP wird nun Klage gegen das Gesetz beim Verwaltungsgericht einreichen.  „Wir sind - übrigens genau wie der Gutachter - überzeugt, dass die Richter und Richterinnen dort diesen Versuch einer parlamentarischen Mehrheit zum eigenen Nutzen an den wahlrechtlichen Stellschrauben zu drehen, untersagen werden“, so Cichos.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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