Gelsenkirchen bringt als eine von drei Modell-Kommunen in NRW die Bescheinigung gegen das Ergaunern von Kindergeld auf den Weg
Fälschungssichere Schulbescheinigungen

Uwe Gerwin, Anne Heselhaus, Christoph Heidenreich, Oberbürgermeisterin Karin Welge, Dr. Christopher Schmitt und Hans-Joachim Olbering präsentieren bei einem Pressegespräch neue Pilotprojekte zur Zuwanderung. Foto: Gerd Kaemper/Stadt Gelsenkirchen
  • Uwe Gerwin, Anne Heselhaus, Christoph Heidenreich, Oberbürgermeisterin Karin Welge, Dr. Christopher Schmitt und Hans-Joachim Olbering präsentieren bei einem Pressegespräch neue Pilotprojekte zur Zuwanderung. Foto: Gerd Kaemper/Stadt Gelsenkirchen
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Am 10. Februar hatte Oberbürgermeisterin Karin Welge neben anderen Projekten des Maßnahmenpaketes EU-Ost, die fälschungssichere Schulbescheinigung angekündigt. Nun gab das Land NRW Gelsenkirchen und zwei weiteren Modellkommunen grünes Licht für das Projekt.

Das Land Nordrhein-Westfalen erprobt in den drei Kommunen Gelsenkirchen, Düren und Horn-Bad Meinberg die Einführung von fälschungssicheren Schulbescheinigungen. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen im Zuge der Digitalisierung zu erleichtern und Rechtssicherheit bei dem Bezug von Kindergeldleistungen zu gewährleisten. Die Landesregierung NRW hat dazu zusammen mit den drei Familienkassen in Land sowie der Familienkassen-Direktion in Nürnberg fälschungssichere Schulbescheinigungen mit analogen und digitalen Sicherheitsmerkmalen entwickelt. Die neuen Bescheinigungen werden zunächst in 99 Schulen in drei Modellkommunen getestet. Die Projektlaufzeit beträgt sechs Monate. Die Dokumente sollen nach einer erfolgreichen Erprobung landesweit zum Einsatz kommen.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW: „Mit den fälschungssicheren Schulbescheinigungen wollen wir dem Ergaunern von Kindergeld einen Riegel vorschieben. Die Familienkassen in Nordrhein-Westfalen haben in den vergangenen Jahren zunehmend immer wieder Fälle von Sozialleistungsmissbrauch mit gefälschten Schulbescheinigungen aufgedeckt. Damit wird auf Kosten der Steuerzahler betrogen – und den Kommunen fehlt das Geld an anderen Stellen. Um dem Einhalt zu gebieten, hat die Landesregierung das Projekt auf den Weg gebracht. Ich danke allen Beteiligten, dass wir den Prototyp für fälschungssichere Schulbescheinigungen entwickelt haben und jetzt testen. Unser Ziel ist am Ende der Pilotphase ein flächendeckender Einsatz.“
Die fälschungssicheren Schulbescheinigungen können nur durch die Schulen selbst erstellt werden und liefern den Familienkassen über einen QR-Code verschlüsselte Informationen über die Echtheit der Bescheinigung. Bislang gibt es keine einheitlichen Standards für die Ausstellung von Schulbescheinigungen. Die Schulen sind selbst dafür verantwortlich, in welcher Form und mit welchen Inhalten sie ihren Schülern und Schülerinnen die Aufnahme in die Schule und die Teilnahme am Schulunterricht bestätigen. Dies haben sich Täterinnen und Täter zunutze gemacht und durch selbst erstellte Schulbescheinigungen die Familienkassen über die Existenz und den Schulbesuch von Kindern getäuscht, die es zum Teil überhaupt nicht gibt oder die mit ihren Eltern längst nicht mehr in Deutschland wohnen.
Yvonne Gebauer, Ministerin für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Bildung. Dieses Recht ist ein hohes Gut, es darf nicht missbraucht werden. Fälschungssichere Schulbescheinigungen sollen dazu beitragen, Betrug zu verhindern. Das Schulministerium stellt dafür die erforderliche Software zur Verfügung, sodass die Projektschulen die Bescheinigungen ganz einfach per Knopfdruck erstellen können.“
Karin Welge, Oberbürgermeisterin der Stadt Gelsenkirchen: „Seit 2013 ist Gelsenkirchen eine der Kommunen, die sich auf vielen Ebenen sowohl den ordnungspolitischen als auch integrativen Herausforderungen der Neuzuwanderung aus Südosteuropa stellt. Ich erwarte, dass das neue System der fälschungssicheren Schulbescheinigungen dazu beitragen wird, den unberechtigten Bezug von Kindergeld einzudämmen. Dabei sind wir uns deutlich bewusst, dass den Problemen der Zuwanderung nur in engen Schulterschluss zwischen Land und Kommune erfolgreich begegnet werden kann. Mit diesem Modellversuch wird ein weiterer wichtiger Mosaikstein unser Handlungskonzept Zuwanderung für Gelsenkirchen ergänzen.“
Sören Haack, Leiter der Familienkasse NRW West: „Die Beantragung von Kindergeld wird – vornehmlich von Antragstellern aus Süd-Ost-Europa – durch die Vorlage gefälschter Schulbescheinigungen begleitet. Bislang war es für die Familienkassen bei der Antragsprüfung auf Kindergeld nur erschwert möglich, Original und Fälschung zu erkennen und nur mit erheblichem Prüfaufwand die missbräuchliche Gewährung von Kindergeld zu verhindern. Die zukünftig fälschungssicheren Schulbescheinigungen sind aus Sicht der Familienkassen in Nordrhein-Westfalen ein ganz entscheidender Beitrag bei der wirkungsvollen Bekämpfung des unrechtmäßigen Leistungsbezugs im Kindergeld.“

Hintergrund zur Fälschungssicheren Schulbescheinigung

Im Rahmen des Projektes „Missimo“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wurde für die Städte in Krefeld und Gelsenkirchen gezeigt, dass der Sozialbetrug oftmals System hat. In beiden Städten wurden alleine durch den Datenabgleich etwa 80 Fälle identifiziert, in denen der Fiskus Kindergeld zu Unrecht gewährte.
Insbesondere da einmal gewährtes Kindergeld bis zum 18 Lebensjahr grundsätzlich ohne strengen Prüfungsmaßstab weitergezahlt wird, wird der langfristige Leistungsbezug den redlichen aber eben auch den unredlichen Beziehern leichtgemacht. Hochgerechnet betrug der durch „Missimo“ verhinderte finanzielle Schaden alleine in Krefeld 1,7 Millionen Euro.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Anspruch auf Kindergeld zu haben:
Das Kind ist unter 18 Jahren (unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Kindergeld für volljährige Kinder beantragen und erhalten),
Das Kind wird von den Eltern regelmäßig versorgt und lebt in ihrem Haushalt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder);
der Wohnort der Eltern ist in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist.
Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2021 für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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