Aus dem Deutschen Bundestag
Europäischer Gerichtshof bestätigt Rechtsstaatsmechanismus

Markus Töns, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union im Deutschen Bundestag | Foto: @SPD-GELSENKIRCHEN
  • Markus Töns, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union im Deutschen Bundestag
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Gelsenkirchen. Markus Töns, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union im Deutschen Bundestag, begrüßt die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs:

Seit dem 01. Januar 2021 kann die EU Zahlungen an Mitgliedstaaten aussetzen, wenn diese gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen.

Ungarn und Polen hatten unmittelbar Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht, um die Rechtmäßigkeit des Konditionalitästsmechanismus in Frage zu stellen. Dieser urteilte heute, dass die Achtung der gemeinsamen Werte eine Voraussetzung für den Genuss aller Rechte eines Mitgliedstaats sei und somit die Union auch in der Lage sein müsse, diese Werte zu verteidigen.

“Das Urteil ist eine klare Ansage an alle in Europa, die eher autoritär als demokratisch regieren wollen. Die europäischen Werte und die Demokratie sind unsere größten Garanten für ein friedliches Miteinander in Europa. Sie sind nicht verhandelbar. Wer diese untergräbt, indem - wie zuletzt in Ungarn und Polen - der Rechtsstaat ausgehebelt wird, muss Konsequenzen erfahren. Das Zurückhalten von finanziellen Mitteln, wie es der Rechtsstaatsmechanismus ermöglicht, ist dabei ein wichtiges Instrument.“

„Mit dem Rechtsstaatsmechanismus sind wir auf einem guten Weg, unseren europäischen Werten auch nach innen mehr Geltung zu verschaffen“.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

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