Der Regelbetrieb startet am 17. August nach Vorgaben der Landesregierung
Endlich wieder in die Kita
Wochenlang waren Kitas wegen der Corona-Pandemie in Deutschland geschlossen. Seit Anfang Juni können kleine Gelsenkirchener ihre Einrichtungen wieder besuchen, allerdings galten zunächst verkürzte Betreuungszeiten und strenge Auflagen. Viele Eltern freuen sich daher, dass ab dem 17. August der der Regelbetrieb in den Gelsenkirchener Kitas und Kindertagespflegestellen wieder aufgenommen werden soll. Um eine Verbreitung des Corona-Virus zu vermeiden, gelten jedoch verschärfte Hygienevorschriften und Vorgaben zum Umgang mit Infekten.
Darf ein Kind mit Husten oder Schnupfen eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen oder nicht? Ist nach Abklingen der Symptome ein ärztliches Attest erforderlich? Mit diesen Fragen sehen sich Eltern, Erzieher, aber auch Kinderärzte in Zeiten der Corona-Pandemie fast täglich konfrontiert. Das nordrhein-westfälische Familien-Ministerium hat diese Fragestellungen zum Anlass genommen, um die Empfehlungen für die Kindertagesbetreuung in Absprache mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte zu überarbeiten.
Eltern sollen auf Symptome achten
Diese Empfehlungen gelten ab sofort und besagen, dass Kinder mit Fieber und/oder Symptomen, die nach Einschätzung der Eltern oder der Einrichtung beziehungsweise Tagespflegestelle auf eine akute, infektiöse und ansteckende Erkrankung hinweisen, nicht betreut werden sollen. Ein besonderes Augenmerk ist hier auf Symptome zu legen, die auch bei einer COVID-19-Erkrankung auftreten können, also etwa Fieber, trockener Husten, Atemnot, Halsschmerzen, der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Muskel- und Gliederschmerzen.
Auch Schnupfen kann nach Einschätzung des Robert-Koch-Institutes (RKI) zu den Symptomen der COVID-19-Erkrankung gehören, daher empfiehlt das Ministerium, dass Eltern Kinder, die eine laufende Nase haben, zunächst für 24 Stunden zur Beobachtung zu Hause behalten. Falls in dieser Zeit keine weiteren Krankheitssymptome wie Husten oder Fieber hinzukommen, darf das Kind die Betreuungseinrichtung wieder besuchen.
Es ist kein ärztliches Attest für die Rückkehr erforderlich, übrigens auch nicht, wenn nach einem der oben genannten normalen Infekte die Symptome wieder abgeklungen sind. Lediglich nach einer diagnostizierten COVID-19-Infektion gelten strengere Vorgaben für die Rückkehr in den Betreuungsalltag.
Gesundheitsschutz steht im Mittelpunkt
„Es ist uns bewusst, dass diese Regelung vor allem für berufstätige Eltern in der Praxis nicht so leicht umzusetzen ist, da hier auch schon bei minimalen Krankheitsanzeichen für eine alternative Betreuung gesorgt werden muss. Allerdings lassen uns der Verlauf der Corona-Pandemie und die rasche Verbreitung der Corona-Viren im Infektionsfall keine andere Wahl, denn es gilt auch, die Beschäftigten und die anderen Kinder in den Betreuungseinrichtungen und Tagespflegestellen vor einer Ansteckung zu schützen“, erklärt Bildungsdezernentin Annette Berg.
„Das Ministerium hat zudem festgelegt, dass Einrichtungen vor dem Hintergrund des nicht einzuhaltenden Abstandsgebotes diese Vorgaben zum Gesundheitsschutz, die eigentlich schon immer gelten, nun konsequenter anwenden sollen, als sie es vor der Pandemie getan haben. Das bedeutet auch, dass Einrichtungen oder Kindertagespflegepersonen die Betreuung eines Kindes ablehnen können, wenn dieses aus ihrer Sicht Krankheitssymptome zeigt“, betont Annette Berg.
Kinder mit diagnostizierten chronischen Erkrankungen wie Asthma, Allergien, Heuschnupfen oder Neurodermitis dürfen ihre Kita natürlich weiterhin wie gewohnt besuchen.
Autor:silke sobotta aus Gelsenkirchen |
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