Der Bundestag beschließt mehr Geld für Gelsenkirchen
Zum heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz
zur Entlastung der Länder und Kommunen ab 2015 und zum
quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung
erklärt der Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete
Oliver Wittke:
Das Gesetz sieht eine Entlastung der Kommunen um jährlich
1 Milliarde Euro in den Jahren 2015 bis 2017 durch einen
höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und
Heizung sowie durch einen höheren Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer vor.
Außerdem hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen,
das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um 550
Millionen Euro aufzustocken. Zudem wird zur weiteren Beteiligung
des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung
der Länderanteil an der Umsatzsteuer zulasten des Bundesanteils
in den Jahren 2017 und 2018 um jeweils 100 Millionen
Euro erhöht.
Das Gesetz ist ein gutes Signal für die Kommunen. Gelsenkirchen
profitiert besonders von der Entlastung in Höhe von
mehreren Millionen Euro bei den Kosten der Unterkunft und
Heizung und von dem höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.
Pressemitteilung
Autor:Ludger Jägers aus Gelsenkirchen |
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