CDU Altstadt schlägt vor:
Denkmal für das Grundgesetz in Horst errichten!

Die Corona-Krise hat es nochmals deutlich gemacht: Das 1949 als Provisorium geschaffene Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist die beste Verfassung die je ein deutscher Staat hatte. Geboren aus den Trümmern der NS-Diktatur sollte es Ordnung für die Übergangszeit bis zur Wiederherstellung der deutschen Einheit sein. Diese Spanne wurde damals als kurz eingeschätzt. Um einer neuen deutschen Verfassung aller Deutschen nicht vorzugreifen, einigte sich der Parlamentarischer Rat als Verfassungsgeber darauf, aktuelle politische Streitfragen weitgehend auszuklammern und konkreten Ausgestaltungen dem Gesetzgeber zu übertragen. Der dem Grundgesetz eigene Minimalismus erwies sich daher in den folgenden Jahrzehnten als gute Grundlage, um flexibel auf die jeweiligen Anforderungen der Zeit reagieren zu können.

Insbesondere in den Grundrechten (Art. 1 bis 19) verdichten sich die Erfahrungen der Mütter und Väter des Grundgesetzes mit dem menschenverachtenden Unrechtsregime der NS-Diktatur. Was sie nicht wissen konnten, dass sich auf deutschem Boden ein sozialistisches Unrechts- und Zwangsregime bis zur friedlichen Revolution 1989 etablieren würde. Für sie war es wichtig, dass jedem Individuum grundlegende Freiheits- und Gleichrechte im Verfassungsrang gegenüber dem Staat zugestanden werden, die unveräußerlich sind und den Staat verpflichten.

Diese herausragenden Eigenschaften der freiheitlich-demokratischen Grundordnung geraten in der letzten Zeit immer mehr in Gefahr. Daher schlägt der Vorsitzende der CDU-Altstadt und Stadtverordneter, Frank-Norbert Oehlert, vor, dass die Verwaltung prüfen soll, ob ein Verfassungsdenkmal in Gelsenkirchen errichtet werden könnte. Als Standort könnte sich der CDU-Politiker den Eckbereich an der Schmalhorststraße/An der Rennbahn vorstellen. Wörtlich führt er dazu aus: „Als einen ersten Schritt wäre durchaus eine Übergangslösung denkbar. So wäre es sicherlich einfach und kostengünstig zu realisieren, alle Artikel des Grundgesetzes gut lesbar auf Banner zu drucken und diese in einem Spannrahmen am Rande des öffentlichen Gehweges aufzustellen, bis eine dauerhaftere und auch künstlerisch bessere Lösung gefunden und umgesetzt wird. Aber es gelte jetzt ein Zeichen zu setzen und nicht zu warten. Daher hoffe ich auf eine breite Unterstützung.“

Autor:

Frank-Norbert Oehlert aus Gelsenkirchen

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