Eine feste Terminierung wird von der Politik, aber auch den Bürgern erwartet
Das Ende der ZDE gefordert
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz diskutierte die Politik gemeinsam mit der Bezirksregierung Münster und der Bürgerinitiative „Uns stinkt’s“ über den aktuellen Stand der Entwicklungen auf der Zentraldeponie Emscherbruch. Die Bezirksregierung hatte am 7. Januar den Baubeginn für Teilmaßnahmen zur Erweiterung der Zentraldeponie genehmigt, worauf bereits am 8. Januar die ersten Rodungsarbeiten begonnen haben. Nicht nur das sorgte für reichlich Diskussionsstoff.
Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Manfred Leichtweis (SPD), ist schon lange in die Diskussionen um die ZDE involviert und erinnerte sich: „Bei einem vor Ort Termin auf der Zentraldeponie im August 2019 wurde im Gespräch mit der AGR deutlich, dass spätestens 2030/31 die bautechnische Kapazitätsgrenze erreicht sei, auch wenn die derzeitig beantragte Erweiterung von der Bezirksregierung genehmigt werde. Somit steht für uns ein eindeutiges Enddatum fest, auch wenn wir immer noch hoffen, dass die Bezirksregierung die Erweiterungspläne nicht genehmigt und somit die Kapazitätsgrenzen und das Ende der ZDE schon früher eingeläutet wird."
Das Ende sieht die Bezirksregierung nicht terminiert, wie die unten stehenden Details zu ihrem Standpunkt zeigt. Nur einer von vielen Diskussionspunkten.
„Ich könnte mich sicher die nächsten drei Stunden inhaltlich zur Zentraldeponie Emscherbruch seit 1969 äußern, aber ich will versuchen, das Wichtigste in die mir zugestandenen fünf Minuten zu bekommen“, bemerkte Heinz-Peter Jäkel, der als Sprecher der Initiative „Uns stinkt’s“ auf Wunsch der Grünen im Ausschuss Rederecht bekam.
„Es handelt sich um eine absolut berechtigte Forderung, bedenkt man die umfassenden Belastungen, die die Bürger in Deponienähe seit über 50 Jahren ertragen müssen“, bestätigte Dennis Hoffmann, umweltpolitischer Sprecher der Grünen. „Das Ende der Deponie ist bereits vor Jahren in Aussicht gestellt worden, viele Anwohner haben im treuen Glauben darauf überhaupt erst eine Kaufentscheidung in dieser Region getroffen. Da kann die Aussicht auf eine Erweiterung nur noch als Hohn empfunden werden.“
Im Vorfeld der Sitzung hatte die SPD-Ratsfraktion mit einem Fünf-Punkte-Plan eine langfristige Zukunftsperspektive vorgestellt.
Die Sozialdemokraten fordern ein verbindliches Ausstiegsdatum - spätestens für das Jahr 2030 - und eine Überarbeitung des Sicherheitskonzepts auf der ZDE. Darüber hinaus fordern sie von der AGR, Bezirksregierung Münster und Landesregierung NRW eine ergebnisoffene Prüfung alternativer Deponieflächen in der Region, eine Potentialanalyse für die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten des ZDE Geländes und dessen Renaturierung.
Der grüne Umweltpolitiker Patrick Jedamzik kritisierte: „Besonders pikant ist, dass zwischen der Genehmigung der Rodungen und dem Fall des letzten Baumes auf dem Gelände nicht mal 24 Stunden vergingen. Vernünftige Kommunikation mit Bürgern sieht anders aus.“
Statement der Bezirksregierung Münster
Die Bezirksregierung Münster erläuterte dem Ausschuss ihre Gründe für die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zur Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) durch die AGR GmbH, die als 100%-Tochter des RVR die ZDE betreibt. Der RVR hat für seine Mitgliedskörperschaften, auch für die Stadt Gelsenkirchen, die Abfallbewirtschaftung im Verbandsgebiet übernommen.
Die AGR hatte den vorzeitigen Maßnahmenbeginn im laufenden Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksregierung bereits im Frühjahr 2020 und noch vor dem zweiten Erörterungstermin beantragt. Um neue Einwender-Argumente gegen die ZDE-Erweiterung berücksichtigen zu können, beschied die Bezirksregierung den Antrag erst zu Beginn dieses Jahres.
Der vorzeitige Maßnahmenbeginn kann genehmigt werden, wenn mit einem Planfeststellungsbeschluss zugunsten des Trägers eines Vorhabens gerechnet wird und an dem vorzeitigen Beginn neben dem Wunsch des Vorhabenträgers ein öffentliches Interesse besteht. Das ist nach Ansicht der Bezirksregierung beim Antrag der AGR der Fall, da ohne den frühzeitigen Baubeginn die Entsorgungssicherheit gefährdet wäre, weil die notwendigen Baumfällungen sonst erst ab Anfang Oktober hätten erfolgen können. In der Folge würden die erforderlichen neuen Ablagerungsflächen erst im zweiten Quartal 2022 zur Verfügung stehen. Die vorhandenen Flächen für Abfälle der Deponieklasse II werden jedoch noch im Jahr 2021 vollständig verfüllt sein.
Ablehnen können hätte die Bezirksregierung den vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht, da das erforderliche öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen Beseitigung der anfallenden Abfälle vorliegt.
Zur Diskussion, die bisherige Deponielaufzeit sei befristet, stellte die Bezirksregierung erneut klar, dass keiner der bisherigen Genehmigungsbescheide eine rechtlich verbindliche Befristung der Deponielaufzeit enthalte. Dies sei auch in keinem Antrag der AGR zu den bisherigen Erweiterungen enthalten gewesen.
Autor:silke sobotta aus Gelsenkirchen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.