CDU: Der Kampf für unsere Kinder gegen die Gefahren in der Online-Welt ist eröffnet
Monika Kutzborski begrüßt das neue Jugendschutzgesetz
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Allerdings sind viele bestehende Straf- und Schutzgesetze noch nicht wirklich in der digitalen Welt angekommen. Was bei Erwachsenen noch zum allgemeinen Lebensrisiko zählt, kann bei Kindern und Jugendlichen allerdings schon schwerste Folgen haben. Deshalb ist es wichtig, dass der Bundestag nun eine Modernisierung des Kinder- und Jugendmedienschutzes beschlossen hat", so die Sprecherin der CDU im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Monika Kutzborski.
Bedingt durch die Corona-Pandemie hat die Nutzungsdauer von Online-Angeboten bei Jugendlichen stark zugenommen. Was unser Nachwuchs dabei erlebt, ist erschreckend: Über 40 Prozent haben im Internet bereits negative Erfahrungen gemacht. Sie haben beängstigende Dinge gesehen, wurden im Netz beleidigt, beschimpft, gemobbt, oder wurden von Erwachsenen mit dem Ziel eines sexuellen Missbrauchs kontaktiert. Dabei sind gerade Mädchen und Frauen von digitaler Gewalt betroffen. Monika Kutzborski: „Die Anonymität im Netz und die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Angebote begünstigt Interaktionsrisiken wie Cybermobbing, Cybergrooming und Kostenfallen. Eltern, Großeltern, Lehrer und Erzieher fühlen sich oftmals alleingelassen und überfordert. Hier braucht es einen starken und handlungsfähigen Staat." Das neue Jugendschutzgesetz tritt zeitnah zum 01. April 2021 in Kraft. Es schafft Schutz für Kinder und Jugendliche durch Kennzeichnungen von Angeboten mit Warn-Symbolen und verpflichtende Vorsorgemaßnahmen und Schutzkonzepte (Voreinstellungen, Hilfs- und Beschwerdesysteme) bei Anbietern von Social-Media-Diensten, Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichnungen sowie die Durchsetzung der Regelungen auch gegenüber ausländischen Anbietern. Bei Nichtbefolgung von Vorgaben und Auflagen der modernisierten Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz droht Anbietern ein empfindliches Bußgeld bis zu 50 Millionen Euro.
Autor:Gabriele Zyla (CDU) aus Gelsenkirchen |
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