CDU beantragt Bürgerentscheid

Im Rahmen der Diskussion um das Bäderkonzept hat die CDU-Ratsfraktion nun einen eigenen Antrag für die Ratssitzung am 1. Dezember eingebracht.

Dazu äußert sich die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion Christina Totzeck wie folgt: „Aus unserer Sicht kann diese Entscheidung auf keinen Fall ein Schnellschuss werden, weil sie für Generationen bindend ist und so viele weitreichende Konsequenzen mit sich bringt. Wir haben die Meinung der Bürgerinnen und Bürger, die sich an uns gewendet haben, in unser Konzept "Sportcampus Schalke Arena" einfließen lassen und wollen nun die Bevölkerung entscheiden lassen. Ob Gelsensport nun in Badehose abstimmen geht oder nicht, bei der Entscheidung sollten alle beteiligt werden. Wir schlagen vor, im kommenden Jahr die Landtags- oder Bundestagswahl dazu zu nutzen, auch über das Bäderkonzept abstimmen zu lassen. Das Ergebnis tragen wir dann als gewählte Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker mit. Denn so funktioniert aus unserer Sicht Beteiligung."

Anlage: Antrag der CDU-Ratsfraktion zur Ratssitzung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Ratsfraktion beantragt zum Tagesordnungspunkt 1.3

„Bäderkonzept Gelsenkirchen“

folgende Beschlüsse zu fassen:

Erstens:
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen beauftragt die Verwaltung in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Gelsenkirchen GmbH ein Konzept zu erarbeiten, dass folgende Eckpunkte beinhaltet:

1. Erhalt der Hallenbäder in Buer und Horst
2. Das Schul- und Vereinsschwimmen in seiner heutigen Form wird
dauerhaft sichergestellt.
3. Bedarfsgerechte Wasserzeiten für Bürgerinnen und Bürger werden
angeboten.
4. Das Sportparadies bleibt an gleicher Stelle erhalten.
5. Das Sport-Paradies wird einer grundlegenden Überplanung
unterzogen, zukunftsfähig und energetisch saniert und umgebaut
sowie zum "Sportcampus Schalke Arena" im ARENA PARK
weiterentwickelt. Das heutige Wellenbadbecken wird zu einem
wettkampftauglichen Sportschwimmbecken erweitert und umgebaut.
6. Das Zentralbad in Gelsenkirchener City wird an gleicher Stelle neu
gebaut.
7. Das Zentralbad wird bis zur Fertigstellung des „Sportcampus Schalke
Arena“ weiterbetrieben und erst nach dessen Fertigstellung
abgerissen und neu gebaut.
8. Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen in diesem Verfahren
9. Das Freibad im Revierpark Nienhausen ist einschließlich des
Gesundheitsparks als zusätzliches Angebot zum städtischen
Bäderkonzept zu erhalten.
10. Zwingender Erhalt des steuerlichen Querverbundes
11. Das Jahnbad (Freibad) wird entsprechend den Beschlüssen des
Aufsichtsrates der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH so lange
betrieben, bis größere Reparaturen unvermeidbar sind.
12. Prüfung, ob Fördermittel vom Land NRW, Bund oder EU realisiert
werden können.

Begründung:
Das Sport-Paradies im Bereich Berger Feld ist mit der Veltins-Arena, dem Schalke-Museum, dem Kino und den vielen neuen gastronomischen Einrichtungen ein wesentlicher Baustein der Marke ARENA PARK. Ein Wegfall des Sport-Paradieses oder des Schalke-Museums würde die Zielsetzung, den ARENA PARK auch touristisch weiter zu entwickeln und zu stärken, nicht nur gefährden, sondern die Gesamtkonzeption von Sport, Freizeit, Erholung und Gastronomie deutlich schwächen. Auch im Kontext des Sportleistungszentrums in der Gesamtschule Berger Feld spielt das Sport-Paradies eine besondere Rolle. Es ist es aus den Gesamtzusammenhängen daher nicht wegzudenken.

Zweitens:
Der Rat beschließt, die Verwaltung gem. § 26 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW zu beauftragen, einen Ratsbürgerentscheid zum Termin der Landtagswahlen ggf. Bundestagswahlen vorzubereiten und die Bürgerschaft im Vorfeld ausführlich zu informieren.
Dabei sind zwei Varianten zur alternativen Abstimmung zu stellen:
Einerseits basierend auf dem o. g. Konzept "Sportcampus Schalke Arena" und andererseits basierend auf dem Konzept "Sportpark Schalker Meile".

Begründung:
Das Interesse an der Neuordnung der Bäderlandschaft ist in der Bevölkerung immens. Die Bürgerinnen und Bürger in Gelsenkirchen müssen an dieser Entscheidung beteiligt werden.
Durch den Ratsbürgerentscheid wird dem Rat die Möglichkeit gegeben, in wichtigen kommunalpolitischen Angelegenheiten oder Fragen die Bürger entscheiden zu lassen, die Entscheidung also unmittelbar an die Bürger zurückzugeben.

Autor:

Ludger Jägers aus Gelsenkirchen

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