BV-Mitte: Bulmker Park soll Denkmal werden
Peter Röttgen: Der Umbau des ehemaligen Gärtnerwohnhauses wäre jetzt nicht mehr denkbar
In einer Beschlussvorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 5. September schlägt die Verwaltung vor, den Bulmker Park in die Denkmalliste der Stadt einzutragen. Der ab 1902 angelegte Volksgarten Bulmke geht zurück auf den Entwurf des Essener Stadtgartendirektors Heinrich J. Stefen. Der Landschaftsverband LWL-Denkmalpflege hat den Denkmalwert durch seine Untersuchungen bereits im April 2016 festgestellt.
Peter Röttgen, Fraktionsvorsitzender der CDU in der Bezirksvertretung-Mitte: „Gegen die Denkmaleigenschaft des Bulmker Parks ist sicherlich nichts einzuwenden. Äußerst schade und bedauerlich ist jedoch, dass das ehemalige Gärtnerwohnhaus in seinem ursprünglichen Erscheinungsbild durch den Um- und Erweiterungsneubau des Gelsenkirchener Kinderschutzbundes erheblich verändert worden ist. Sicherlich wäre aus denkmalschutztechnischen Gründen eine Umgestaltung in der durchgeführten Form heute nicht mehr denkbar und möglich, da dem ehemaligen Gärtnerwohnhaus im Rahmen der Darstellung der wesentlichen charakteristischen Merkmale des Gesamtensembles eine erhaltenswerte, also denkmalwürdige Bausubstanz zugesprochen worden ist. Es drängt sich daher die Frage auf, warum die Bautätigkeiten an diesem erhaltenswerten Gebäude seitens der Verwaltung überhaupt noch genehmigt werden konnten, da der Denkmalwert bereits im April 2016 festgestellt worden war.“
Autor:Ludger Jägers aus Gelsenkirchen |
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