Kita-Beschäftigte - auch in Gelsenkirchen - entsetzt über Landesregelung, die auf Freiwilligkeit der Eltern setzt
Bundesnotbremse in NRW Kitas wirkungslos

Seitens ver.di gibt es Kritik zur Frage der Kita-Regelungen in NRW. Denn trotz bundesweiter Notbremse setzte die Landesregelung auf Freiwilligkeit bei den Eltern. Beschäftigte in den Kitas sind entsetzt. | Foto: LK-Archiv-Foto: Holger Schmälzger
  • Seitens ver.di gibt es Kritik zur Frage der Kita-Regelungen in NRW. Denn trotz bundesweiter Notbremse setzte die Landesregelung auf Freiwilligkeit bei den Eltern. Beschäftigte in den Kitas sind entsetzt.
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Die ver.di-Landesbezirksleiterin Gabriele Schmidt äußerte sich kürzlich zur Frage der Kita-Regelungen in NRW. "Trotz bundesweiter Notbremse beklagt sie die ab einer Inzidenz von 165 erneut auf Freiwilligkeit bei den Eltern setzende Landesregelung. Hier weist sie vor allem auf die Lage der Beschäftigten hin, die entsetzt über die Regelungen sind.", so Andrea Bornemann, Gewerkschaftssekretärin, Fachbereich Gemeinden, für ver.di-Bezirk Mittleres Ruhrgebiet am Standort Gelsenkirchen.
 
NRW Familienminister Stamp hat zum Ende der letzten Woche die offiziellen Informationen für Eltern Träger und Beschäftigte zur Umsetzung der Bundesnotbremse in NRW Kitas veröffentlicht.

Ohne praktische Auswirkungen

Die Gewerkschaft ver.di kritisiert die NRW Regelungen als völlig unzureichend und als Luftnummer. Nach dem Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ändere sich praktisch nichts. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 wechselt zwar der bisherige „eingeschränkte Regelbetrieb“ zur „bedarfsorientierten Notbetreuung“, doch dies geschehe ohne praktische Auswirkungen.

Anspruch auf Kita-Besuch

Auch mit der „bedarfsorientierten Notbetreuung“ haben Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist, besondere Härtefälle, Kinder aus belasteten Lebenslagen, Kinder mit Behinderungen, Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung und Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können - also praktisch alle Kinder - Anspruch auf den Besuch der Kindertageseinrichtung.

Arbeitgeber-Bestätigung nicht nötig

Als einzige Änderung ist zu nennen, dass Eltern nun eine schriftliche „Eigenerklärung“ abgeben müssen, wenn sie keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder sehen. Allerdings ist hierfür keine Überprüfung oder z.B. eine Bestätigung des Arbeitgebers der Eltern vorgesehen.

Nach den Informationen von ver.di gehen viele Kita-Leitungen davon aus, dass die Anzahl der täglich zu betreuenden Kinder völlig unbeeinflusst von der Bundesnotbremse bleibe.

Erzieher extrem beunruhigt

Dies beunruhige die Erzieher extrem, zumal aktuell täglich neue Erkenntnisse in der Öffentlichkeit auftauchen, nach denen auch Kinder massiv am Infektions-Geschehen beteiligt seien.

Dabei ist den pädagogischen Fachkräften sehr wohl bewusst, dass einige Kinder besonders auf den Besuch der Kindertageseinrichtung angewiesen seien, damit sie keinen Schaden nehmen.

Testungen bleiben freiwillig

Auf völliges Unverständnis stoße bei den Beschäftigten die Tatsache, dass die Testungen der Kinder, im Gegensatz zum Schulbereich, freiwillig bleiben. Die Kita-Fachkräfte berichten darüber, dass die Mehrzahl der Eltern die Selbsttests verweigere und rund 75 Prozent der Kinder die Einrichtung ohne Testung besuchen. Es sei somit weder ein verlässlicher Überblick über das Infektions-Geschehen möglich, noch sei das Personal ausreichend geschützt.

Testpflicht in Kitas gefordert

Darüber hinaus laufen die Lieferungen der Tests für die Einrichtungen sehr schleppend, es komme weniger an, als bestellt wurde und es fehlt an kindgerechten Tests.

Die Gewerkschaft ver.di fordert die ausreichende Ausstattung der Kindertageseinrichtungen mit kindgerechten Testmaterialien und eine Testpflicht als Voraussetzung für den Besuch der Einrichtung.

Bis zur Realisierung lückenloser Testungen muss es eine echte Notbetreuung geben, bei der sich der Besuch der Kita auf die Kinder beschränkt, denen ansonsten Kindeswohlgefährdung droht und Kinder deren Eltern in systemrelevanten Bereichen tätig sind und dies nachweisen.

Autor:

Lokalkompass Gelsenkirchen aus Gelsenkirchen

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