Bürgerhaushalt: Kosten der Unterkunft an Lebenswirklichkeit anpassen
Auch in diesem Jahr besteht für die BürgerInnen in Gelsenkirchen die Möglichkeit, sich an dem Haushalt der Stadt zu beteiligen. Für mich bietet sich somit die Gelegenheit, das Thema „Senkung der Kosten der Unterkunft nach SGB“ mehr in den öffentlichen Fokus zu rücken. Denn weder von der Stadtverwaltung, noch von Guntram Schneider, den Teilnehmern des Ausschuss für Arbeit und Soziales (außer Linke und Piraten) und der SPD-Gelsenkirchen kam eine Reaktion. Da das Thema umfassender ist, als die 1.000 Zeichen, die man beim Vorschlag eines Themas beim Bürgerhaushalt hinterlassen kann, werde ich hier ein wenig mehr berichten.
Der Bürgerhaushalt in Gelsenkirchen möge die Kosten der Unterkunft nach SGB an die Lebenswirklichkeit der Bedürftigen anpassen.
Begründung: Mit der Verabschiedung des Haushaltes für das Jahr 2015 hat der Rat der Stadt Gebührenerhöhungen abgesegnet, welche die Nebenkosten der Bedürftigen steigen lassen werden. Darunter fallen beispielsweise Restmüll- und Abwassergebühren. Darüber hinaus gibt es Hinweise darauf, dass die Mieten in Gelsenkirchen nicht nur erwartbar steigen, sondern bereits gestiegen sind. Die Stadt Gelsenkirchen hat zum 1. Februar 2015 die Kosten der Unterkunft für neue Anträge gesenkt. Ihre Erkenntnisse für diese Kostensenkung nimmt die Stadt aus der empirica-Studie. Die Datenermittlung bezog sich jedoch auf den Zeitraum vom 1.7.2013 bis 30.06.2014. Zukunftsorientierte und auch planbare Erhöhungen sind in dieser Studie nicht berücksichtigt. So haben Bedürftige nicht nur mit der verminderten Übernahme der Kosten der Unterkunft zu tun, sondern auch noch mit Gebühren- und Mieterhöhungen. Darüber hinaus teilt z. B. Das Managermagazin vom 11.3.2015 mit, dass nach einer Umfrage 27% der Vermieter bei Neuvermietung die Miete anheben würde. Das bedeutet, weniger Wohnraum für Bedürftige stünden in Zukunft zur Verfügung.
Wenn Menschen in unserer Kommune dauerhaft damit beschäftigt sind, sich um angemessene Wohnräume zu kümmern, werden sie langfristig psychisch geschwächt. Somit steht zu befürchten, dass sie sich weniger mit ihrer beruflichen Zukunft, als mit ihrer Existenzsicherung zu beschäftigen haben. Die Folgekosten wären nicht mal zu ermitteln. Umzugskosten können eingespart werden. Jeder Umzug fordert mehr Bürokratie, welche die Mitarbeiter in Jobcentern nicht mehr ohne Weiteres stemmen können. Es ist für keine Seite ein Mehrwert, wenn noch mehr Unruhe in die Existenzsicherung und auch bürokratische Abwicklung forciert wird. Ferner würde die Stadt bei den Gerichtskosten sparen, die durch Klagen der Bedürftigen entstehen werden. Denn die Grundlage der Empiricastudie und auch das Vorgehen der Stadtverwaltung in der Umsetzung ist sehr zweifelhaft. In der primären Kosteneinsparung im Haushaltsplan mag eine Senkung der Kosten der Unterkunft sich optisch gut darstellen. Die Folgekosten und auch die jeweiligen Wirtschafltichkeitsrechnungen, etc. sind dagegen nicht absehbar. Es ist auch zwingend erforderlich Folgendes zu erwähnen:
„Gleichwohl gilt: Ausfüllungen sowohl im Anwendungsbereich des § 22 SGB II als auch bei der Erstellung von kommunalen Satzungen nach §§ 22a ff. SGB II müssen den Vergleichsmaßstab, also das örtliche Mietniveau, nachvollziehbar und realitätsgerecht abbilden, um der verfassungsrechtlich gebotenen Aufgabe, der Existenzsicherung, nachzukommen. Allein der Kostendruck der Kommunen kann kein Kriterium für die Bestimmung der Angemessenheit sein.“ Quelle: Siehe Seite 7 „Verfassungsrechtliche Vorgaben“
Ich schlage für den Bürgerhaushalt vor: Die Kosten der Unterkunft werden zunächst auf den Stand von Januar 2015 angesetzt plus eine entsprechende Anpassung der Nebenkosten mit Hinblick auf die Gebührenerhöhungen, damit wenigstens bestehende Mietverträge eingehalten werden können. Weitere Schritte müssen dann überlegt werden.
Die Bewertung der Vorschläge findet ab dem 28. April 2015 statt. Hier geht es zu meinem Vorschlag.
Weitere Schritte sind geplant, die ich dann hier beim Lokalkompass, auf meinem Blog, bei Facebook und auch in meinem E-Mail-Verteiler nennen werde.
Autor:Sandra Stoffers aus Recklinghausen |
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