Bürgerhaushalt - Ab jetzt kann abgestimmt werden „Anpassung der Kosten der Unterkunft (KdU)“

Im Februar 2015 hat die Stadt Gelsenkirchen auf Datengrundlage einer Studie der Firma Empirica die Kosten der Unterkunft im SGB für Neuanträge gesenkt. Ich schrieb bereits darüber, um über die näheren Umstände und fehlender Kommunikation zu diesem Thema zu informieren. Eine Möglichkeit, das Thema an die Öffentlichkeit zu bringen, ist der Bürgerhaushalt. Denn verfassungsrechtliche Vorgaben besagen, dass allein der Kostendruck der Kommunen kein Kriterium für die Bestimmung der Angemessenheit sein darf. Ein klarer Bezug zum Haushalt ist demnach gegeben.

Am 16. April habe ich vor dem Jobcenter Gelsenkirchen mit Unterstützung von Dirk Galinski Flyer zu diesem Thema verteilt. Das Feedback war erstaunlich. Beinahe nicht ein Mensch, den ich ansprach, wusste von dieser Vorgehensweise. Die Presse hat auch nur ein mal berichtet. Nur ein Mitarbeiter des Jobcenters war informiert. Und ja, er war Mensch und nicht begeistert von dieser Entscheidung der Stadt. Fast alle nahmen einen Flyer mit, das Interesse war groß und es fragten auch viele nach Details. Eine Dame meinte, sie wäre eigentlich recht gut informiert, davon wusste sie jedoch nichts. Daher werde ich alle möglichen Kanäle nutzen, dieses Thema zu kommunizieren. Es dürfte jedem, der über ein Mindestmaß an Empathie verfügt, klar sein, dass diese Einsparung auf Kosten der Existenz von Menschen, nicht der richtige Weg sein kann.

Denn das Brisante an der Senkung der KdU ist, dass sich die Datenermittlung der Empirica-Studie auf einen Zeitraum bezieht, der bereits überholt ist. Nicht mit berücksichtigt sind Gebührenerhöhungen, welche mit dem Haushalt für das Jahr 2015 verabschiedet wurden. Diese Gebühren führen entweder zu erhöhten Nebenkosten oder zu Nachzahlungen, die von Leistungsbeziehern nicht mehr bedient werden können. Wovon auch? Denn nicht selten übernehmen ALG-II- und Sozialhilfebezieher die Mietlücke von ihrem Regelsatz, der dann am Monatsende bei der Besorgung für Nahrungsmittel fehlt. Diese Situation zu verschärfen kann nicht in unser aller Interesse sein.

Daher bitte ich Sie, für meinen Vorschlag zu stimmen. Denn das Thema gehört in die Öffentlichkeit. Seit Februar wird mir jedwede Kommunikation verweigert, ob diese Umsetzung nicht durch ein Kontrollorgan, wie z.B. Stadtrat gestoppt werden könnte. Betroffene erfahren erst mit Erhalt ihres Bescheides von den Kürzungen. Ob diese Kürzungen rechtlich in Ordnung sind, muss jeder für sich einklagen. Das darf nicht sein!

Wir brauchen die Notbremse. Die KdU gehört mindestens auf den Stand von Januar 2015 plus der Berücksichtigung der zu erwartenden erhöhten Nebenkosten angepasst.

Die Abstimmung findet im Zeitraum vom 28. April bis zum 8. Juni 2015 statt. Für Ihre Abstimmung bedanke ich mich!

Weitere Informationen finden Sie hier:

Vorschlag im Bürgerhaushalt

Antwortschreiben der Stadt Gelsenkirchen

Bürgeranfrage und fehlende Fristen

Bürgeranfrage – Kurzinfo Gelsenkirchen 24

Pressemitteilung „Bescheide prüfen lassen“

Autor:

Sandra Stoffers aus Recklinghausen

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